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kpalthoff
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 19:31    Titel: mehrere Fragen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen und ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ein Schüler 15 Jahre wiederholt gerade die 7. Klasse. Die Klassenlehrerin ist noch vom "alten" Schlag. Folgende Sachen sind vorgefallen und deshalb ist die Versetzung erneut gefährdet:

1. Schreibarm war durch einen Bruch mit Gips stillgelegt. Eine Klassenarbeit stand an. Die Lehrerin sagte, das die Arbeit nicht mitgeschrieben werden müßte, sondern später nachgeholt werden könnte. Leider mußte dann doch mitgeschrieben werden, ohne das es dem Schüler angekündigt wurde. Die Arbeit viel dementsprechend schlecht aus und wurde von der Lehrerin als Test voll bewertet. Ist das ok?

2. Nächste Klassenarbeit in Mathe wurde vom Schüler eine falsche Bezeichnung vom Arbeitsblatt übernommen. Statt römischer Zahlen hat er normale Zahlen als Bezeichnung geschrieben. Es ging um Winkel ausrechen. Die Winkel waren alle komplett richtig. Aber wegen falscher Bezeichnung der Winkel wurden überhaupt keine Punkte gegeben. Ist das ok oder hätten nicht wenigstens Teilpunkte drin sein müssen.

3. Während der Osterferien wurde festgestellt, das ein Zahn schnellstens gezogen werden muß. Ein Termin dafür war allerdings erst am ersten Schultag möglich. Da es ein schwieriger Eingriff war wurde der Schüler vom Zahnarzt als Schulunfähig geschrieben. Die Klassenlehrerin weigert sich aber diese als Entschuldigung für das Fehlen anzuerkennen. Sie will eine Entschuldigung der Eltern... Ist das nicht ein wenig abgedreht von ihr?

4. Da man sehen konnte, das durch den Eingriff die Wange noch sehr angeschwollen war und der Schüler extreme Sprachschwierigkeiten hatte wurde er von der Lehrerin dennoch ständig im Unterricht drangenommen. Da er sehr leise und nur nuscheln konnte, hatte sie ihn nicht verstehen können und ihm ebenfalls schlechte Noten deswegen gegeben. Was kann man tun?

und zu guter letzt:
5. Der Schüler leidet wie sein Vater unter Kopfschmerzen mit Übelkeit und Erbrechen. Die besagte Lehrerin akzeptiert keine Entschuldigung dagegen sondern stellt ihn als Simulanten hin. Muß man das so hinnehmen?


Wer das liest kommt wahrscheinlich so wie der Schüler selber zu der Annahme, das die Lehrerin einen piek auf ihn hat. Leider kann man dieses aber nicht beweisen.

Was kann man machen damit die Versetzung doch noch klappt?

Danke für hilfreiche Anworten!!!
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1:
Müsste man das Bundesland wissen, um im jeweiligen Schulgesetz nachlesen zu können, ob Klassenarbeiten angekündigt werden müssen. Erst anzukündigen, dass nicht mitgeschrieben werden muss und dann doch mitschreiben zu lassen, halte ich für fragwürdig. Mit der „falschen“ Hand mitschreiben zu lassen, statt eine mündliche Prüfung vorzunehmen, auch.

Zu 2:
Teilpunkte wären eigentlich naheliegend, wenn durch falsche Bezeichnungen allerdings keine vernünftige Zuordnung mehr möglich ist, halte ich auch die andere Variante nicht für unmöglich. Sollte es tatsächlich so wie beschrieben sein, halte ich allerdings das Aufgabenblatt für fragwürdig, denn Winkel werden üblicherweise weder mit römischen noch anderen Zahlen, sondern mit kleinen griechischen Buchstaben bezeichnet.

Zu 3:
Sehr ungewöhnlich. Normalerweise ist eher das Umgekehrte der Fall: Weil man glaubt, die Eltern schreiben Gefälligkeitsentschuldigungen, verlangt man eine vom Arzt. So herum halte ich das für Unsinn, möglicherweise aber für ein Anzeichen unnötiger Schikane.

Zu 4:
Lässt sich das durch Klassenkameraden bestätigen?

Zu 5:
Sollte man vom Arzt behandeln lassen, dann hat man auch hier eine Bestätigung. Ansonsten siehe 4.

Zitat:
Leider kann man dieses aber nicht beweisen.
Das ist ein Problem, denn mit der Aussage wird es rechtlich natürlich schwierig.

Zunächst einmal sollte man mit der Lehrerin, ggfs. mit dem Schulleiter das Gespräch suchen. Möglicherweise an einen nochmaligen Klassenwechsel denken.
Ungeachtet aller Betrachtungen steht am Ende eines Schuljahres natürlich aber auch ein Zeugnis, dass darüber Auskunft gibt, ob der Betreffende den Stoff in vernünftigem Rahmen gelernt hat. Wenn das nicht der Fall ist, ist eine Versetzung weder möglich noch sinnvoll. Ärztliche Atteste ersetzen die Leistung nicht.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kpalthoff,

gab es schon gemeinsame Gespräche der Eltern, der Lehrerin und des Schülers über das Zustandekommen der Noten und die Aussichten auf Versetzung? Unterstützen die Eltern den Schüler im Bemühen, die Versetzung zu schaffen, oder machen sie nur Druck?

In diesem Zusammenhang könnte dann auch die eher nebensächliche Frage geklärt werden, warum zusätzlich zum Attest des Zahnarztes eine schriftliche Entschuldigung der Eltern verlangt wird. Ist die Lehrerin der Meinung, dass sich der Schüler das Attest "an den Eltern vorbei besorgt" hat?

Hat die Lehrerin durch diesen Schüler Disziplinprobleme in der Klasse?

Und noch die grundsätzliche Frage: Welches Bundesland, welche Schulart?

Schöne Grüße
Kurt
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