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Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigem Forum... !
Mal angenommen, es wird eine Nachzahlungsforderung für das Kindergartenjahr 2006 erhoben. Das Kind war von Januar - Juli 2006 noch im Kindergarten ( Einkommen in dieser Zeit zum Vorjahr unverändert = gleicher Kindergartenbeitrag), ab August Schulpflichtig. Bis zum Monat November bleibt das Gehalt wie vor unverändert. Im Dezember erfolgt eine Einmalzahlung des Arbeitgebers, wobei durch diese Einmalzahlung das Jahreseinkommen nun um eine Beitragsgrenze nach oben rutscht.
Der Kindergarten hat doch eigentlich mit dem letzten halben Jahr nichts mehr mit dem Einkommen zu tun, denn das Kind war ja in der Schule oder sehe ich das falsch ?
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