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Ein Anlagenbauer stellt einen Großteil seines Lieferumfangs aus Zukaufteilen und - dienstleistungen zusammen. Er weiß, er ist immer in der Pflicht gegenüber den gültigen Vorschriften.
Ist es jetzt, ganz grundsätzlich gefragt, überhaupt möglich durch Vertragsgestaltung mit den Unterlieferanten, diese Haftung auch auf diese Unterlieferanten zu übertragen?
Beispielhaft für eine Dienstleistung wär da die Übersetzungen der Dokumentation.
Eine Übertragung der Produkthaftungsansprüche auf den Unterlieferanten in dem Sinne, dass nur der Unterlieferant und nicht mehr der eigentliche Lieferant haften soll, ist nicht möglich. Möglich ist aber eine Haftungsfreistellungsklausel, wonach der Hauptlieferant beim Unterlieferanten Regress nehmen kann, falls ein Dritter Ansprüche gegen den Hauptlieferanten geltend macht und das Teilprodukt des Unterlieferanten den Produktfehler hatte.
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