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Pflichtteil geltend gemacht?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:17    Titel: Pflichtteil geltend gemacht? Antworten mit Zitat

Beim beantragen eines Erbscheines, wird unter anderem geschrieben , nach Tod des erstverstorbenen hat kein Kind den Pflichtteil geltend gemacht.

Bezogen aus einem gemeinschaftlichen Testament.

Was heisst das genau und welche eventl. Auswirkungen hat das auf die erbgebrechtigten Kinder die laut Testament je die Hälfte erben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 10:29    Titel: Re: Pflichtteil geltend gemacht? Antworten mit Zitat

Das hat dann Auswirkungen, wenn im Testament die übliche Klausel enthalten ist, dass wenn ein Kind beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, es für den zweiten Erbfall enterbt ist und ebenfalls nur den Pflichtteil erhält.
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