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Verfasst am: 09.04.07, 17:52 Titel: Geld verliehen und nicht wieder bekommen ! was nun ?
Person A hat Person B 60 € zur bezahlung der Miete geliehen. B versicherte mündlich das geld zurück zugeben. Nun sind schon 5-6 Wochen vergangen und Person A hat mehrmals versucht mit Person B telefonisch und auch personlich Kontakt aufzunehmen. Jedoch reagiert Person B nicht darauf.
Person A erhielt von Person B eine SMS in der sie aufgefordert wurde ihre Kontodaten zu übermitteln, da Person B das Geld in den nächsten Tagen überweisen wollte.
Nach ein paar Tagen war immernoch kein Geld angekommen und Person A mit Freund zu Person B hingefahren. Dort war niemand anzutreffen. An der nächsten Sparkasse traffen sie Person B, die meinte es gerade überwiesen zu haben.
Was kann man tun ?
Weil Geld immernoch nicht da !
Einzige "Beweise": -SMS wo drin steht dass geld überweisen zu wollen
- Aussage von Person B in beisein von Zeugen das Geld überwiesen zu haben
Mit dem Mahnbescheid und dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Titel (ähnlich wie ein gerichtliches Urteil), aus dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Wenn jemand allerdings wirklich keinerlei Ahnung hat, wie und was damit zu machen ist (geschweige denn weiß, was passiert, wenn es im Rahmen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid zu einem "normalen" Gerichtsverfahren kommt), empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.
Hinzu kommt, daß die Kosten des Rechtsanwalts dann von der Gegenseite getragen werden müssen.
Selbst wenn die Gegenseite kein Geld hat, ist das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 60.- € überschaubar.
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