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Genossenschaftsrecht

 
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031142
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 13:08    Titel: Genossenschaftsrecht Antworten mit Zitat

Fiktiver Fall:
A kündigt von 8 Genossenschaftsanteilen (Wohngenossenschaft) 7 als Teilkündigung fristgerecht (die Auszahlung soll 2 Jaher später vollzogen werden).
In der 2jährigen Wartezeit stellt A eine Anfrage, um die Anteile komplett an die Tochter zu übertragen.
A erhält dafür die entsprechenden Unterlagen, entscheidet sich aber anders und sendet die Unterlagen nicht zurück.
Als A für die erwartete Auszahlung der 7 Anteile seine Kontoverbindung der Genossenschaft mitteilt, erhält er die Mitteilung, dass die Teilkündigung durch die Anfrage seine Anteile an die Tochter übertragen zu wollen hinfällig geworden sei - und er nun erneut kündigen müsse - und erneut 2 Jahre Wartezeit bis hin zur Auszahlung anfallen würden.
A hat in der Satzung der Wohngenossenschaft nichts dazu gefunden...
Frage: hat A jetzt die Arschkarte?
Mit den Augen rollen
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich aus dem Wortlaut des Schreibens mit der "Anfrage" tatsächlich keine Rücknahme der Kündigung ergibt, bleibt die Kündigung natürlich wirksam.
_________________
Spezi

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031142
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Antwort, Spezi Smilie
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031142
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

... wenn die Genossenschaft A nun die ordnungsgemäße Teil -Kündigung der 7 Anteile bestätigt hat, die aber erst -wie bei einem Auseinandersetzungsguthaben- nach einer weiteren Frist von 6 Monaten auszahlen will, angenommen zum Ende Juni 2007,
handelt dann die Genossenschaft korrekt, da ja 1 Anteil ungekündigt verbleibt - und A also weiterhin Genossenschaftsmitglied bliebe, oder hätte die Genossenschaft die 7 Anteile zum Januar 2007 oder nun sofort an A auszahlen müssen?

ty Smilie
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