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Liebes Forum!
Folgender Fall:
Erblasser hatte Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) erhalten. Dieses Geld wurde nicht monatlich dem Pflegenden übergeben, sondern es verblieb auf dem Konto des Erblassers.
So wurde ein erkleckliches Sümmchen zusammengspart. Fällt diese Summe nun in den Topf der "Erbmasse" oder kann der Pfleger, ohne irgendwelche Nachweise zu besitzen, das Geld für sich beanspruchen?
Bin gespannt
Gruß Karla
Das fällt in den Topf Erbmasse und bleibt da, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass die Pflege entgeltlich erfolgen sollte, z.B. durch Vorlage eines entsprechenden Vertrages.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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