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Pflegegeld

 
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Karla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 28
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:27    Titel: Pflegegeld Antworten mit Zitat

Liebes Forum!
Folgender Fall:
Erblasser hatte Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) erhalten. Dieses Geld wurde nicht monatlich dem Pflegenden übergeben, sondern es verblieb auf dem Konto des Erblassers.
So wurde ein erkleckliches Sümmchen zusammengspart. Fällt diese Summe nun in den Topf der "Erbmasse" oder kann der Pfleger, ohne irgendwelche Nachweise zu besitzen, das Geld für sich beanspruchen?
Bin gespannt
Gruß Karla



[/b]
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 22:07    Titel: Re: Pflegegeld Antworten mit Zitat

Das fällt in den Topf Erbmasse und bleibt da, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass die Pflege entgeltlich erfolgen sollte, z.B. durch Vorlage eines entsprechenden Vertrages.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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