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Verfasst am: 15.04.07, 13:24 Titel: Mitarbeiter-Vorstand = die selbe Person möglich?
Hallo auch,
ist es möglich, dass ein(e) Mitarbeiter/Mitarbeiterin eines Vereins, explizit Tierschutzverein, dort angestellt als Tierpfleger oder auch Leitung, einen Posten innerhalb des Vorstandes übernehmen kann?
Wenn es möglich ist, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden? Wie verhält es sich, wenn z.B. die Leitung Probleme mit einem Angestellten hat, sich als Leitung aber nicht durchsetzen kann, kann sie dann "von jetzt auf gleich" im Namen des Vorstandes sprechen oder muss diese Person dies erst dem gesamten Vorstand mitteilen, damit dieser an den Mitarbeiter herantritt?
Hallo,
sofern die Satzung diesbezüglich keinerlei explizite Beschränkungen enthält, kann jedermann (und -frau) Vorstandsmitglied werden, auch Angestellte und sogar Nichtmitglieder.
Zu beachten ist allerdings der § 34 BGB:
Zitat:
§ 34 Ausschluss vom Stimmrecht
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.
Das gilt auch für Vorstandmitglieder. An Beschlussfassungen, die sein Arbeitsverhältnis betreffen und die gemäß Satzung dem Vorstand obliegen, darf ein Vorstandsmitglied, das gleichzeitig auch Angestellter ist, grundsätzlich also nicht teilnehmen. Die Satzung kann aber explizit etwas anderes bestimmen.
"Im Namen des Vorstandes" sollte nur jemand sprechen, der auch tatsächlich einen entsprechenden Vorstandsbeschluss im Rücken hat. Andernfalls spricht er/sie nämlich nur für sich selbst.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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