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entschädigung bei Flugverspätung (Linienflug)

 
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glasgow2006
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Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 08:30    Titel: entschädigung bei Flugverspätung (Linienflug) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Flugkapitän annulliert wegen technischer Probleme einen Flug. Airline A verweigert Gepäckausgabe + Hotelübernachtung und verweißt auf eine mögliche Ersatzmaschine.
Ersatzmaschine startet am Folgetag (Übernachtung am Airport bei einem Freigetränk + Brötchen).
Flug startet mit 7 Stunden Verspätung am Folgetag. Airline A verweigert sowohl Preisminderung obwohl die Transportleistung nicht wie vereinbart erbracht wurde. Als auch Schadensersatz für den unnütz gewordenen Aufwandes eines zusätzlich zu nehmenden Urlaubstages und verweißt hierbei auf das Montrealer Abkommen.
Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht bzw. schon mal rechtliche Schritte unternommen?

Danke + viele Grüße
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist immer schwierig: ist es tatsächlich ein unvorhersehbares technisches Problem oder nicht; in einem Fall: kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen, im anderen Fall schon; meines Erachtens müsste aber die Fluggesellschaft in jeden Fall nachweisbaren Schaden aufkommen, da ja die Transportleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

Es gibt in Deutschland eine Mobilitätsstelle, an die man sich wenden kann und die solche Fälle überprüfen.

Ansonsten verweise ich auf jüngst gefällte Urteile in Prozessen, die zugunsten der Passagiere ausfielen, weil die Fluggesellschaften "nicht substanziiert genug" (genau begründet) die Gründe erläutern konnten.

Gruß
Peter
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glasgow2006
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Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach, war es ein tatsächliches technisches Problem, das fast jeden Passagier schon beim einsteigen der Maschine aufgefallen ist (Laute hämmernde Geräusche am Triebwerk). Was sicher im Vorfeld beim Check vor dem Boarding dem Kapitän schon auffallen mußte.
Auch war meiner Ansicht Ersatzmaschine schon früher bereitgestellt, jedoch Abflug genau so verschoben worden um am Zielfughafen keine Gebühr für Landunden wärend dem Nachtflugverbot zu bezahlen.
Ich werde mich hierbei gerne mal an die eine Mobilitätsstelle wenden und vielleicht erneut an die Kulanz der AIrline Appellieren. Bin mehr als enttäuscht über so ein vorgehen einer so große Airline Gemeinschaft mit einem deutschen Partner.

Viele Grüße
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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Es ist immer schwierig: ist es tatsächlich ein unvorhersehbares technisches Problem oder nicht; in einem Fall: kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen, im anderen Fall schon;

Ist das neu? Die EU-Regelung von 2005 sagt da nichts nichts drüber. Bei Verspätungen/Abflügen am nächsten Tag stehen außer einer Hotelübernachtung und den Transfers auch entsprechend der Wartezeit Mahlzeiten sowie Telefongespräche zu. Mehr Infos unter http://www.lba.de, da gibt es auch Beschwerdeformulare zum Download.
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glasgow2006
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Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also sowohl durchführende Airline T, also auch die Airline L (Wo ich gebucht habe) beziehen sich bei Ihrer Ablehnung auf das Montrealer Abkommen. (Was auch immer das sein mag). Geplanter Abflug wäre 18:15 gewesen und tatsächlicher Abflug war 01:15 am Folgetag. Umbuchung auf anderen Flug am Folgetag wurde von Airline T vorort abgelehnt.
Danke für den Link.

Viele Grüße
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

gargamel111 hat folgendes geschrieben::
mosaik hat folgendes geschrieben::
Es ist immer schwierig: ist es tatsächlich ein unvorhersehbares technisches Problem oder nicht; in einem Fall: kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen, im anderen Fall schon;

Ist das neu? Die EU-Regelung von 2005 sagt da nichts nichts drüber. Bei Verspätungen/Abflügen am nächsten Tag stehen außer einer Hotelübernachtung und den Transfers auch entsprechend der Wartezeit Mahlzeiten sowie Telefongespräche zu. Mehr Infos unter http://www.lba.de, da gibt es auch Beschwerdeformulare zum Download.


Zitat aus der Verordnung:

...(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten....


Und wie wir ja jetzt lesen können, erfolgte der wenn auch verspätete Abflug bereits um 01:15 Uhr - da ist sicher keine Hotelnacht zu stellen!

Getränke und eine Mahlzeit, ja - Ersatz von Telefongespräche - ja. Und eben wie geschrieben, jeder nachweisbare materieller Schaden.

Gruß
Peter
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glasgow2006
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Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

danke für die Info. Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich Anspruch auf ein Telefonat gehabt? Diese Möglichkeit wurde mir vor Ort verweigert und ich hab dann von meinem Handy aus telefoniert (auf eigene Kosten).
Materieller Schaden ist damit auch Bahn/Taxi fahrten gemeint die ich nehmen mußte, weil Abholmöglichkeiten nicht mehr gegeben war? Diese Zusatzkosten wurden mir von Airline L (wo ich gebucht habe) auch verweigert. Den zusätzlichen Urlaubstag den ich nehmen musste, wurde mich auch keine Endschädigung angeboten. Auch nicht auf Kulanz. Schade. Danke nochmal für die Tipps und euer offenes Ohr.

Viele Grüße
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