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Eine Person bekommt wegen "Erschleichen von Leistungen" einen Strafbefehl, 150€ zuzahlen. Er tut dies nicht, durch Geldmangel. Dann kommt irgendwann der Brief, "Ersatzfreiheitsstrafe", die binnen einen Monats angetreten werden soll.
Die Person liest, dass die Ersatzfreiheitsstrafe auch durch Arbeit getilgt werden kann, und der auszufüllende Vordruck um dies zu erbitten ist dem Brief über die "Ersatzfreiheitsstrafe" beigefügt.
Die Person füllt den Zettel aus, nachdem Sie telefonsich bei einer Altentagesstätte eine Möglichkeit zum Abarbeiten der Ersatzfreiheitsstrafe vereinbart hat.
Jedoch sollte dieser Vordruck innehalb einer Woche beim Gericht ankommen, kam aber einige Tage später an. Was passiert nun? Wird die Ersatzfreiheitsstrafe nun wegfallen?
Jedoch sollte dieser Vordruck innehalb einer Woche beim Gericht ankommen, kam aber einige Tage später an. Was passiert nun? Wird die Ersatzfreiheitsstrafe nun wegfallen?
Was das beim Gericht soll erschließt sich mir nicht so recht... für die Vollstreckung von Urteilen ist gemeinhin die StA zuständig. Aber wie auch immer... Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer, und entgegen landläufiger Meinung ist auch nicht stets und unbedingtes Ziel der StA einen Deliquenten zwingend in den Knast zu bringen. Auch mit einer graduellen Verspätung sollte der zuständige Mitarbeiter hier die gemmeinnützige Arbeit zur Vollstreckungsvermeidung zur Anwendung bringen.
Die Person sendete den Vordruck an die Adresse, von der der Brief über die Ersatzfreiheitsstrafe kam. Melden die sich dann per Brief, ob das ankam und ob es genehmigt wird?
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.
Doch, "man" hätte jede Menge tun können: den Strafbefehl bezahlen, um Ratenzahlung bitten, um Zahlungsaufschub bitten, drum Ersuchen den Geldbetrag umzuwandeln in gemeinnützige Arbeitsstunden,.....
Lesen Sie nur das, was Sie wollen? Absolut sinnfrei und zeitfressend das zu lesen, was Sie da schreiben.
Einfach nochmal den Sinn erfassen und nicht unkompetenten Schwachsinn ohne Zusammenhang ablassen. Echt schlimm manche hier. Einige helfen, manche reden nur Unsinn und lesen die Hälfte, um dann den Fachmann raushängen zu lassen.
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.
Doch, "man" hätte jede Menge tun können: den Strafbefehl bezahlen, um Ratenzahlung bitten, um Zahlungsaufschub bitten, drum Ersuchen den Geldbetrag umzuwandeln in gemeinnützige Arbeitsstunden,.....
Mir ging es lediglich um diesen Beitrag, der total dumm ist. Sorry, aber das ist so. Keine sprach davon, was man hätte tun "können", sein Beitrag verzerrt den ganzen Sinn. Aber egal.
Die Person sendete den Vordruck an die Adresse, von der der Brief über die Ersatzfreiheitsstrafe kam. Melden die sich dann per Brief, ob das ankam und ob es genehmigt wird?
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.
Die Staatsanwaltschaft (von denen kam die Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe) wird sicherlich nicht den Eingang Ihres Antrags bescheinigen. Alledings wird Sie entweder die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit genehmigen, oder aber den Antrag ablehnen.
Da hierfür u. Umständen noch eine weitere Stelle (Gerichtshilfe o. ä.) eingeschaltet wird, kann dies bis zu 3 Monate dauern. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Antrag bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, ist es sicherlich nicht verkehrt, mal dort anzurufen. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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