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Ersatzfreiheitsstrafe

 
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Paul-Gesicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 09:58    Titel: Ersatzfreiheitsstrafe Antworten mit Zitat

Eine Person bekommt wegen "Erschleichen von Leistungen" einen Strafbefehl, 150€ zuzahlen. Er tut dies nicht, durch Geldmangel. Dann kommt irgendwann der Brief, "Ersatzfreiheitsstrafe", die binnen einen Monats angetreten werden soll.
Die Person liest, dass die Ersatzfreiheitsstrafe auch durch Arbeit getilgt werden kann, und der auszufüllende Vordruck um dies zu erbitten ist dem Brief über die "Ersatzfreiheitsstrafe" beigefügt.

Die Person füllt den Zettel aus, nachdem Sie telefonsich bei einer Altentagesstätte eine Möglichkeit zum Abarbeiten der Ersatzfreiheitsstrafe vereinbart hat.

Jedoch sollte dieser Vordruck innehalb einer Woche beim Gericht ankommen, kam aber einige Tage später an. Was passiert nun? Wird die Ersatzfreiheitsstrafe nun wegfallen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:05    Titel: Re: Ersatzfreiheitsstrafe Antworten mit Zitat

Paul-Gesicht hat folgendes geschrieben::
Jedoch sollte dieser Vordruck innehalb einer Woche beim Gericht ankommen, kam aber einige Tage später an. Was passiert nun? Wird die Ersatzfreiheitsstrafe nun wegfallen?
Was das beim Gericht soll erschließt sich mir nicht so recht... für die Vollstreckung von Urteilen ist gemeinhin die StA zuständig. Aber wie auch immer... Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer, und entgegen landläufiger Meinung ist auch nicht stets und unbedingtes Ziel der StA einen Deliquenten zwingend in den Knast zu bringen. Auch mit einer graduellen Verspätung sollte der zuständige Mitarbeiter hier die gemmeinnützige Arbeit zur Vollstreckungsvermeidung zur Anwendung bringen.
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Paul-Gesicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Person sendete den Vordruck an die Adresse, von der der Brief über die Ersatzfreiheitsstrafe kam. Melden die sich dann per Brief, ob das ankam und ob es genehmigt wird?
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Paul-Gesicht hat folgendes geschrieben::
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.

Doch, "man" hätte jede Menge tun können: den Strafbefehl bezahlen, um Ratenzahlung bitten, um Zahlungsaufschub bitten, drum Ersuchen den Geldbetrag umzuwandeln in gemeinnützige Arbeitsstunden,.....
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Paul-Gesicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie nur das, was Sie wollen? Absolut sinnfrei und zeitfressend das zu lesen, was Sie da schreiben. Mit den Augen rollen

Einfach nochmal den Sinn erfassen und nicht unkompetenten Schwachsinn ohne Zusammenhang ablassen. Echt schlimm manche hier. Einige helfen, manche reden nur Unsinn und lesen die Hälfte, um dann den Fachmann raushängen zu lassen.
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Paul-Gesicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bernhard Diener hat folgendes geschrieben::
Paul-Gesicht hat folgendes geschrieben::
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.

Doch, "man" hätte jede Menge tun können: den Strafbefehl bezahlen, um Ratenzahlung bitten, um Zahlungsaufschub bitten, drum Ersuchen den Geldbetrag umzuwandeln in gemeinnützige Arbeitsstunden,.....


Mir ging es lediglich um diesen Beitrag, der total dumm ist. Sorry, aber das ist so. Keine sprach davon, was man hätte tun "können", sein Beitrag verzerrt den ganzen Sinn. Aber egal.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Paul-Gesicht hat folgendes geschrieben::
Lesen Sie nur das, was Sie wollen? Absolut sinnfrei und zeitfressend das zu lesen, was Sie da schreiben. Mit den Augen rollen


Sie sind schnell mit Urteilen bei der Sache.

Am 21.09.06 empfanden Sie den Hinweis auf Haft wegen Schwarzfahrens auch noch als Schwachsinn.

Inkognito
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Paul-Gesicht hat folgendes geschrieben::
Die Person sendete den Vordruck an die Adresse, von der der Brief über die Ersatzfreiheitsstrafe kam. Melden die sich dann per Brief, ob das ankam und ob es genehmigt wird?
Denn wenn sie das nicht tun, würde ja die Polizei bald vor der Tür stehen, und man kann nichts mehr daran ändern.


Die Staatsanwaltschaft (von denen kam die Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe) wird sicherlich nicht den Eingang Ihres Antrags bescheinigen. Alledings wird Sie entweder die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit genehmigen, oder aber den Antrag ablehnen.

Da hierfür u. Umständen noch eine weitere Stelle (Gerichtshilfe o. ä.) eingeschaltet wird, kann dies bis zu 3 Monate dauern. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Antrag bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, ist es sicherlich nicht verkehrt, mal dort anzurufen.
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