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Verfasst am: 19.04.07, 13:55 Titel: Illegaler Pistolenbesitz und Drogenbesitz
Guten Tag,
ich hab mal ne Frage...
Was gibt es für ne Strafe wenn beispielsweise ich eine Pistole hätte die scharf ist zB. eine Walter P99 und dann noch mit Drogen wie Herion, Koks, LSD und viel anderem erwischt werde...
Was passiert mit mir?
Bitte bleibt beim Thema weil es geht um meinen Bruder...
Wenn die Waffe im Zusammenhang mit Handeltreiben in nicht geringer Menge gefunden wird, dann fangen die lustigen Strafrahemn von 5-15 Jahren Freiheitsstrafe an (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG)... Das freut dann den Dezernenten.
Verfasst am: 19.04.07, 14:22 Titel: Re: Illegaler Pistolenbesitz und Drogenbesitz
@Volker:
Freak00 hat folgendes geschrieben::
eine Pistole .... die scharf ist
das dürfte den Diskussionssachverhalt ziemlich eingrenzen
@freak00
Zitat:
Und wie sieht das beim Jugendstrafrecht aus?
Mein Bruder ist genau 18 Jahre alt...
ab 18 kann ihn die ganze Wucht des Erwachsenenstrafrechts treffen, kann aber auch "nur" nach Jungendstrafrecht den Einlauf kriegen, aber bei dem Vorwurf wird da auch nur mit erheblichen freiheitsentziehenden Sanktionen zu rechenn sein.
Das ist nicht wirklich schwer, geh an Bahnhof und sprech den nächsten Obdachlosen an der leitet dich weiter für n paar Euro und für 100 - 200 Euro kriegt man schon eine.
Aber was ist mit meinem Bruder?
Kann man ihm irgendwie helfen?
Was passiert wenn er sich bei der Polizei selbst anzeigt?(Denn sonst wird er sowieso gepackt)
....l ich mir einfach nicht vorstellen kann, wie man an so eine Waffe herankommt.
Leider noch immer zu einfach... die Waffe ist relativ neu und begehrt und dazu gut (vom hörensagen, hab' noch nicht selbst damit geschossen), in den entsprechenden (DEaler-)kreisen dürften dafüpr max. 2k€ aufzuwenden sein, schön mit ausgeschliffener Nummer und ohne deliktische Laufspurmarke...
Aber was ist mit meinem Bruder?
Kann man ihm irgendwie helfen?
Das kann wohl nur noch ein passabeler Strafverteidiger
Zitat:
Was passiert wenn er sich bei der Polizei selbst anzeigt?(Denn sonst wird er sowieso gepackt)
In solchen Momenten winkt doch immer die Zaubernorm § 31 BtMG, aber auch das weiss jeder Verteidiger... by tzhe way hast Du eigentlch schonmal in unsere Forenregeln geschaut?
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