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onlinehändler nicht erreichbar

 
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tanaka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:54    Titel: onlinehändler nicht erreichbar Antworten mit Zitat

hallo liebe recht.de gemeinde,

ich habe bei einem onlinehändler (nicht Internetauktionshaus [Name geändert]) waren bestellt und per vorkasse bezahlt.
seitdem ist der anbieter nicht mehr erreichbar. nun habe ich mal einen brief aufgesetzt und wollte hier nachfragen, ob der brief ok ist, oder ob man was verbessern kann bzw. so nicht schreiben darf.

Zitat:
sehr geehrter herr XXX,

da sie weder telefonisch noch per email erreichbar sind, nachdem ich das geld für den o.a. auftrag überwiesen habe, habe ich nachforschungen zu ihrer person angestellt.
ich sprach mit dem gewerbeaufsichtsamt in XXX, dem handelsregister in XXX, den polizeistationen in XXX, XXX und XXX sowie der staatsanwaltschaft in XXX. aufgrund der dort erhaltenen auskünfte kontaktierte ich meinen rechtsanwalt.

hiermit fordere ich sie auf, mir innerhalb von 7 tagen
- entweder die bezahlten waren zu senden (wobei ich sie hiermit darauf hinweise, dass ich von meinem widerrufsrecht gebrauch machen werde)
- oder mir das bezahlte geld zurückzuüberweisen und den auftrag zu stornieren
- oder der rücküberweisung ihrer bank in XXX zuzustimmen und den auftrag zu stornieren.

falls sie sich innerhalb der o.a. frist nicht erklären sollten, werde ich anzeige gegen sie stellen und mein anwalt wird klage einreichen. hierbei sei erwähnt, dass sie ohne erklärung innerhalb der frist in verzug geraten und somit auch für die kosten meines anwalts aufkommen müssen.


mfg



vielen dank im voraus für eure hilfe

gruss
ta
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe(r) tanaka,

Ihr geschilderter Fall fragt nach einer Beratung im Einzelfall, welchen aber nur rechtsberatende Berufe geben können. Deswegen wird hier keine konkrete Beratung erfolgen können.

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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slardi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Inhaltlich habe ich natürlich keine Ahnung.
Aber auf den ersten Blick ist erkennbar, dass ein ganzer Haufen der Minuskeln gegen Majuskeln auszutauschen wären.

Ich hasse diese progressive Kleinschreibung.
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tanaka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@flüstertüte:

danke für deine antwort.
natürlich erwarte ich mir in diesem forum keine verbindliche rechtsberatung. geht ja gar nicht.
ich wollte mit diesem brief eine eventuelle klage bzw. den weg über einen anwalt verhindern.
wollte ja nur wissen ob der brief so wie er da steht gut ist, oder eben nicht.
habe leider keine 'musterbriefe' per google gefunden und das so halt selber getippt.

@slardi:
danKe aucH dIr fÜr deinE anTwOrt Smilie Lachen

grusS
ta
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