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Pauschal wird man sagen können, dass das sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers ist... das BNatSchG und die in nationales recht transformierte VO (EG) 338/97 EG-Artenschutzverordnung bringen bedrohte Tier- und Pfanzenarten auf die "rote Liste", und dann sind die Tierchen schützenswert.
mh.. nehmen wir mal an, das Tier würde nicht auf der "roten-Liste" stehen.. z.B. Bienen... Beispielt für die PR-Aktion: "Schlagt im Juli alle Bienen tod, die euch unter die Finger kommen"... wie wäre das??
Und wenn es um ein ganz gemeines Killer-Bakterium ginge? Kommt immer drauf an würd ich sagen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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