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Verfasst am: 18.04.07, 12:59 Titel: Portokosten bei Garantieleistung nach Online-Auktion?
Hallo,
angenommen ein Käufer ersteigert ein Schmuckstück. Nach kurzer Zeit ist dieses defekt. Der Käufer schickt dem gewerblichen Verkäufer (nach Absprache) das Paket frei zu und übernimmt die Portokosten (normal oder?).
Wer aber übernimmt die Kosten für den Rückversand zum Kunden?
Das Schmuckstück würde also zur Reparatur bzw. Austausch an den Verkäufer verschickt und der Käufer soll ein neues bzw. repariertes Stück erhalten? Wenn der Käufer eine Ware W zum Preis P zzgl. Versandkosten V gekauft hat, dann muss der Verkäufer auch W zu P+V liefern. Ist W nicht wie beschrieben sondern defekt, so gehen den Kunden weitere Hin-und-Hersendekosten sowie die Reparaturkosten nix an. Alternativ kann der Händler das defekte Teil auch behalten und dem Käufer die gesamte Kaufsumme (P+V) zurückzahlen.
Also muss der Käufer noch nicht einmal den Versand zum Verkäufer bezahlen???
Da es in dem SV wahrscheinlich im Gegensatz zum Threadtitel um Gewährleistung geht,
ja der K. braucht überhaupt keine Kosten tragen.
Hier zum nachlesen im Verbraucherrecht KB: Gewährleistung Garantie _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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