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Verfasst am: 19.04.07, 19:48 Titel: Mietwagen Kaution in Spanien
Hallo!
Wenn am etzten Abend eines Urlaubs in Spanien ein ausparkender Jeep vor den Augen der Hotelgäste rückwärts in die Fahrertür des geparkten Leihwagens reinfährt und eine Beule verursacht, Fahrerflucht begeht, aber von der örtlichen Polizei anhand des Kennzeichens identifiziert wird, müsste doch eigentlich die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Angenommen, die Urlauber haben wegen des Flugtermins keine Zeit mehr, sich selbst um die Sache zu kümmern:
1.Ist es Recht, dass die Leihwagenfirma die Kaution von 180€ einbehält?
2.Hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn ein Anwalt mit der spanischen Polizei Kontakt aufnehmen würde?
3.Kann man den Fahrzeugführer wegen Fahrerflucht verklagen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antilla
Zuletzt bearbeitet von Antilla am 23.04.07, 08:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 19.04.07, 21:07 Titel:
bitte editieren sie ihren beitrag den forenregeln entsprechend um, hier zu finden.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619 _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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