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An beinstrong - neue Tatsachen

 
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F.
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:35    Titel: An beinstrong - neue Tatsachen Antworten mit Zitat

hallo,
zu meinem Eintag "neue Tatsachen" im alten Forum:
Finanzamt hat den angefochtenen Änderungsbescheid aufgehoben. Wär eigentlich nen Fall für Schadensersatz, wird aber an menfgelnder Rechnung durch mich scheitern.
MfG
F.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 10:11    Titel: Re: An beinstrong - neue Tatsachen Antworten mit Zitat

Hallo,

haben wir es nicht gewußt?

Schadensersatz wg. Amtspflichtverletzung würde ich nicht unbedingt annehmen. Der Bescheid war zwar offensichtlich (?) rechtsfehlerhaft. Aber ob die falsche Rechtsanwendung hier vorsätzlich oder grob fahrlässig war, das wage ich zu bezweifeln. Dass es nicht eindeutig war, hast Du ja an den unterschiedlichen Meinungen hier im Forum gesehen, das waren auch nicht lauter Laien.

Man könnte die Amtspflichtverletzung aber u.U. aus der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ableiten.

Natürlich lohnt sich das alles nicht. Aber wer zahlt nun letztendlich wieder für den Fehler des FA? Eure Kanzlei. Aber die hat`s ja.

Gruß

beinstrong
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