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81.-€ für ein Mahnschreiben???

 
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Maya
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 15:19    Titel: 81.-€ für ein Mahnschreiben??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe wegen einer Rechnung eine Mahnung von einem Anwalt bekommen. Diese Rechnung war aber vor dem Mahnschreiben bezahlt worden, das Schreiben hat sich mit der Zahlung überschnitten.

Nun gut, aus Schaden wird man klug und ich wäre auch bereit, die Kostennote zu begleichen. Sie scheint mir allerdings etwas hoch:
Gegenstandswert 345.-€,
2400 VV 1,3 = 58,50
+ Auslagenpauschale (?) 11,70
+ 16% MwSt. = 81,43

81,43€ für ein einfaches Mahnschreiben? Muss ich das zahlen?

Grüße

Maya
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.12.04, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Inhaltlich (d.h. von der Berechnung der Höhe) scheint die Rechnung OK zu sein.

Fraglich ist natürlich, ob Sie bereits in Verzug waren - wenn nicht, müßten Sie auch nicht für Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite aufkommen.

> 81,43€ für ein einfaches Mahnschreiben?

Es geht immer nach Streitwert, nicht nach Arbeitsaufwand. Hätten Sie statt 345 EUR der Gegenseite 345.000 EUR geschuldet, wäre die Rechnung (für das im wesentlichen identische Mahnschreiben) sicherlich locker vierstellig gewesen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Petra Paragraf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei Schreiben einfacher Art (es ist wohl zur Zeit nicht klar, ob darunter auch die Mahnung fällt, wohl schon, wenn es sich lediglich um eine Zahlungsaufforderung auf dem Briefkopf des Anwaltes handelt und keine eingehende rechtliche Prüfung oder größere sachliche Auseinadersetzungen stattgefunden haben) fällt nicht die Gebühr Nr. 2400 VV RVG iHv 1,3 an, sondern nach Nr. 2402 VV RVG eine 0,3 Gebühr.
Ich würde dort einfach mal nachfragen, wie sie die Gebühr rechtfertigen und warum es sich nicht um ein Schreiben einfacher Art handelt.
LG
Petra
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wirtschaftswunder76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.12.04, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig unstreitig fällt für ein Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG in Höhe von 1,3 an !!!!!!!!
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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mir erscheint hier der Betrag von 81,43 Euro auch sehr hoch gegriffen. Bei einer Mahnung handelt es sich doch lediglich, meiner Meinung nach, um ein Schreiben einfachster Art. Eine grosse rechtliche Auseinandersetzung mit dem Fall, verbunden mit einer umfangreichen Einarbeitung hat sicher nicht stattgefunden.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

starlight hat folgendes geschrieben::
Mir erscheint hier der Betrag von 81,43 Euro auch sehr hoch gegriffen. Bei einer Mahnung handelt es sich doch lediglich, meiner Meinung nach, um ein Schreiben einfachster Art. Eine grosse rechtliche Auseinandersetzung mit dem Fall, verbunden mit einer umfangreichen Einarbeitung hat sicher nicht stattgefunden.


Was völlig irrelevant ist. Anwälte sind Dienstleister, die aber grundsätzlich nicht nach Tätigkeitszeit abrechnen dürfen, sondern kraft Gesetz nach dem RVG. Und dieses berechnet nun einmal auf Basis des Streitwertes.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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sim2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Sulzbach Murr

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bereitsgenannt ist es nicht nur der Streitwert auf den Sie sich belegen können. Sondern der Arbeitsaufwand, bei dem 81,43 Euro durchaus normal sind.

Sie können sich aber soweit ich weiß, die Zusammensetzung dieser 81,43Euro zukommen lassen. Es sei denn der Verkäufer hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Pauschalen Wert bzw. Prozentsatz festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Fakri
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Smoere
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 114
Wohnort: Pfälzer

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 13:55    Titel: Re: 81.-€ für ein Mahnschreiben??? Antworten mit Zitat

Maya hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe wegen einer Rechnung eine Mahnung von einem Anwalt bekommen. Diese Rechnung war aber vor dem Mahnschreiben bezahlt worden, das Schreiben hat sich mit der Zahlung überschnitten.

.........................

Grüße

Maya


Ich würde auf alle Fälle vorab (bis zur Klärung obs zu hoch ist oder nicht) dem Anwalt bzw. der Firma schreiben das der geforderte Betrag bereits bezahlt ist (sofern nicht die Bezahlung und der Eingang des Schreibens am gleichen Tag war) und man daher die Forderung in dieser Form und Höhe nicht akzeptiert Smilie (ein Versuch ist es auf alle Fälle wert) . Grundvoraussetzung ist halt das der Zeitraum des Verzugs nicht so gravierend lang ist - da ist verständlicherweise auch die Bereitschaft auf diese Kosten zu verzichten gering ^^
_________________
Alpha Vertikan Empire - just one click away Winken
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