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Deutsche GmbH mit Niederlassung in England. Welches Recht?

 
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maxruecker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 12:00    Titel: Deutsche GmbH mit Niederlassung in England. Welches Recht? Antworten mit Zitat

Hallo.
Meine Frage ist bezüglich einer deutschen GmbH, die in England eine Niederlassung hat. Nach welchem Recht wird diese niederlassung bewertet. Deutsches Nationalrecht oder englisches?
Es geht dabei insbesondere um Fragen der Export Kontrolle.
Danke für die Hilfe.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist schwierig zu verstehen und nicht pauschal zu beantworten.

Es kommt darauf im Einzelfall darauf an, ob es sich um eine Vertragsangelegenheit, eine steuerliche Angelegenheit, einen Deliktsfall oder was auch immer handelt.

Die Exportkontrolle unterliegt meines Erachtens dem Staat, aus dem heraus exportiert wird.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die Exportkontrolle unterliegt meines Erachtens dem Staat, aus dem heraus exportiert wird.

Im Grundsatz Zustimmung. allerdings erfassen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften teilweise auch Warenbewegungen, die sich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs vollziehen, wie Transithandelsgeschäfte.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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