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Verfasst am: 20.04.07, 12:00 Titel: Deutsche GmbH mit Niederlassung in England. Welches Recht?
Hallo.
Meine Frage ist bezüglich einer deutschen GmbH, die in England eine Niederlassung hat. Nach welchem Recht wird diese niederlassung bewertet. Deutsches Nationalrecht oder englisches?
Es geht dabei insbesondere um Fragen der Export Kontrolle.
Danke für die Hilfe.
Die Frage ist schwierig zu verstehen und nicht pauschal zu beantworten.
Es kommt darauf im Einzelfall darauf an, ob es sich um eine Vertragsangelegenheit, eine steuerliche Angelegenheit, einen Deliktsfall oder was auch immer handelt.
Die Exportkontrolle unterliegt meines Erachtens dem Staat, aus dem heraus exportiert wird.
Die Exportkontrolle unterliegt meines Erachtens dem Staat, aus dem heraus exportiert wird.
Im Grundsatz Zustimmung. allerdings erfassen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften teilweise auch Warenbewegungen, die sich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs vollziehen, wie Transithandelsgeschäfte. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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