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Verfasst am: 18.12.04, 14:47 Titel: Einsichtsrecht in Gutachten
Hallo,
hoffe, ich bin hier richtig....
Folgende Situation in Stichworten:
Untersuchungsverfahren bei der Ärztekammer wegen Verdacht auf Kunstfehler.
Erstes Gutachten bereits nach zwei Monaten fertig, zweites Gutachten nach 8 Monaten immer noch nicht fertig, trotz Anmahnung an den Gutachter. Rechtsanwalt droht Ärztekammer Verfahren einzustellen und private Klage zu erheben, sollte zweites Gutachten nicht bald fertig sein. Ärztekammer vertröstet indes mit weiteren Terminen, meldet sich nach dem letzten Termin überhaupt nicht mehr. Garnichts. !
Anwalt reicht indes private Klage gegen Arzt ein, bittet das AG um einen Gütetermin,
verfasst entsprechende Klageschrift.
Meine Fragen:
a) Auch wenn die private Klage jetzt läuft, hat der Anwalt nicht trotzdem Einsichtsrecht in das bereits erste fertige Gutachten bei der Ärztekammer. ?
b) Was ist genau ein Gütetermin. ?
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