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Haftpflichtversicherung - Anwaltskosten

 
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 13:10    Titel: Haftpflichtversicherung - Anwaltskosten Antworten mit Zitat

A, 20 Jahre alt, wartet seit Wochen auf die Auszahlung seines Gehaltes bei seinem Nebenjob. Z Zt sind 2 Monatsgehälter offen von ca. 200€. (Auszahlung eigenltich immer am 15. des Folgemonats)
A wartet nun bis ca. Ende Mai, bis er wohl oder übelst feststellen muss, dass auch das 3. offene Gehalt auf die Auszahlung wartet. (Durch Feiertage... Mehrarbeit wären es dann über 600€)
AG lügt den AN an, er sagt er hätte es längst überwiesen, dann behauptet er, er hätte das Geld in einem Umschlag zur Arbeitsstätte gebracht. (Warum eine Barauszahlung statt Überweisung?). AG sagt er ruft AN zurück und kümmert sich drum... NICHTS passiert.
Es ist eine Sicherheitsfirma, die für den Auf-/Abschluss und Überwachung zuständig ist. Die Einsatzorte sind natürlich verschieden. Der Personalleiter des bewachten Unternehmens stellt sich leider stur. (Vll an den dortigen Betriebsrat wenden, weil diese ein Mitspracherecht haben, ob die Firma auch im nächsten Jahr das Unternehmen noch "servicen" darf)
Wenn AG weiterhin stur bleibt, wird A ihn verklagen. Er hat noch nie einen Rechtsstreit gehabt, daher schreib ich für ihn Mit den Augen rollen hier diesen Beitrag.

A ist über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert.
Über die Selbstbeteiligung weiß er nichts, aber er denkt dass es diese bestimmt geben wird, sagen wir 150€.
AG wird den Prozess natürlich verlieren. (Warum auch nicht, Lohnabrechnungen, Eintragung ins Personalbuch bei der Arbeitsstätte, Kontoauszüge... sind Beweis genug) Stimmt doch dass der AG dann ALLE Kosten tragen muss, oder? Also auch die Anwaltskosten des AN. AN würde die SB dann wiederbekommen.

Ist das so korrekt? Und/Oder was sollte noch bedacht werden?
Oder angenommen AG wird eingeschüchtert. Nach dem Anwaltsbrief auf eine noch außergerichtliche Entscheidung geht er ein. Dann muss AG auch die Anwaltskosten zahlen, korrekt?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist das so korrekt?

Nein.

Zitat:
Und/Oder was sollte noch bedacht werden?

A sollte bedenken, daß der den offenstehende Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen muß. Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten (d. h. die Anwaltskosten) selbst, eine Kostenerstattung des "Verlierers" kommt nicht in Betracht.

Die Haftpflichtversicherung der Eltern übernimmt keine Anwaltskosten, dafür wäre eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber auch hier sollte A sich erkundigen, ob diese - falls eine besteht - die Anwaltskosten für den Rechtsstreit eines volljährigen Kindes übernimmt. Ich bezweifle dies.
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Smiler
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Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Haftpflichtversicherung ist keine Rechtschutzversicherung Winken , ansonsten gilt vor dem Arbeitsgericht:
Jeder Partei trägt ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst.
Da am Arbeitsgericht aber grundsätzlich die Selbstvertretung möglich ist, könnte man zumindest bei "einfachen"(<= diese Einschätzung liegt im Auge des Betrachters) Sachverhalten zumindest bis nach dem Gütetermin auf einen Anwalt verzichten.
Bei der Klageschrift "hilft" der Rechtspfleger, einfach an das zuständige Arbeitsgericht wenden.
Besteht eine Familien-RSV mit Arbeitsrecht, beauftragt man den Anwalt seines Vertrauens mit der Anfrage zwecks Zusage der Kostendeckung, diese Kosten werden idR. nicht von der RSV übernommen, also den Anwalt vorher Fragen was die Einholung der Deckungszusage kostet.
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Haftpflichtversicherung ist keine Rechtschutzversicherung Winken


OMG, ich meinte doch Rechtschutz und net Haftpflicht. Verlegen

Es ist doch eignetlich ein eindeutiger Fall, sodass A sich auch selber vertreten könnte. (Auch vor Gericht?) Weiß sonst nicht was du genau mit "Gütetermin" meinst.
Es geht schließlich nicht um eine Kündigung, die A anfechten will.

Ich denke mal dass ein Anwalt auch nicht gerade billig ist, sodass ~650€ Lohn, welches ausstehen wird, weniger sind als die Anwaltskosten. Traurig
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
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BeitragVerfasst am: 21.04.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ist doch eignetlich ein eindeutiger Fall, sodass A sich auch selber vertreten könnte.

Das muss der Kläger entscheiden...
Zitat:
(Auch vor Gericht?)

Ja
Zitat:
..."Gütetermin" meinst.
Es geht schließlich nicht um eine Kündigung, die A anfechten will.

Der Gütetermin hängt nicht vom Inhalt der Klage ab, grundsätzlich werden Kschtzkl. nur vorrangig bearbeitet.
Zitat:
Ich denke mal dass ein Anwalt auch nicht gerade billig ist, sodass ~650€ Lohn, welches ausstehen wird, weniger sind als die Anwaltskosten. Traurig

Wenn eine RSV besteht übernimmt diese die Anwaltskosten, ansonsten kann man einen
Gebührenrechner bemühen oder schlicht den Anwalt fragen.
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Kall Mou Dei
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Beiträge: 138
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BeitragVerfasst am: 23.04.07, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn so eine Richtzeit wann man zum Arbeitsgericht gehen soll?
Zzt ist seit der 1. Gehaltsforderung 1 1/2 Monate vergangen.
Wäre 15. Mai i.O.? Dann sind es genau 2 Monate. (Die anschließenden 2 offenen Gehälter werden natürlich auch angeklagt, wäre ja schwachsinn, 3x deswegen zum Arbeitsgericht zu latschen.)
Es sollte sich nicht zu lange hinauszögern. A ist nicht der Einzigste der auf sein Geld wartet. Gerüchte gehen um dass die Firma wohl in einem halben Jahr pleite sein wird und als GmbH mit 25.000€ Einlage wird da nicht viel den Mitarbeitern zukommen.
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Smiler
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BeitragVerfasst am: 23.04.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Kall Mou Dei"]
Zitat:
Gibt es denn so eine Richtzeit wann man zum Arbeitsgericht gehen soll?

Tja äh k.A., vielleicht...
- Wenn man die Faxen dick hat
- sich im Recht weiss
- vermutet das man im Recht ist
- zur Fristwahrung
- wenn einem der Anwalt die Klage empfiehlt
-....
Zitat:
Es sollte sich nicht zu lange hinauszögern.

Na dann geht man lieber früher denn später
Zitat:
A ist nicht der Einzigste der auf sein Geld wartet. Gerüchte gehen um dass die Firma wohl in einem halben Jahr pleite sein

Sowas behält man lieber für sich, ansonsten kontert der AG mit Kündigung.
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Kall Mou Dei
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BeitragVerfasst am: 23.04.07, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Falls du das hier bzgl. Forum meinst, Namen wurden ja nicht genannt (selbst wenn wär es dem AN mitlerweile egal) Winken
Dieses "k.a." ist ein bisschen unschlüssig, hat er denn auch recht oder sollte man lieber 2 Monate abwarten?
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BeitragVerfasst am: 23.04.07, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Falls du das hier bzgl. Forum meinst, Namen wurden ja nicht genannt (selbst wenn wär es dem AN mitlerweile egal) Winken

Ich beziehe mich darauf wie man sich in der Realität verhalten könnte, hier reden wir
schließlich nur über SV die nicht nur zufällig mit der Realität übereinstimmen können.
Zitat:
Dieses "k.a." ist ein bisschen unschlüssig, hat er denn auch recht oder sollte man lieber 2 Monate abwarten?

Natürlich ist das unschlüssig, konkrete Hinweise wie ich reagieren würde
bringen rein nichts .
Die Entscheidung muss der mögliche Kläger selber treffen wann er klagen will oder er
fragt eben seinen Anwalt um Rat.
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Kall Mou Dei
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BeitragVerfasst am: 24.04.07, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::

Ich beziehe mich darauf wie man sich in der Realität verhalten könnte, hier reden wir
schließlich nur über


Achso sry, dann habe ich das missverstanden. Überrascht
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