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Verfasst am: 20.04.07, 18:05 Titel: Anwältin reagiert nicht - Schadensersatzanspruch
Hallo!
Angenommen ein Mandant bespricht mit seinem Anwalt Dinge zu Familienangelegenheiten. Alle Gehaltsunterlagen sind vorhanden, alle Finanzunterlagen zum Haus, Versicherungen, etc. liegen vor. Die Gegenseite verlangt aufgrund der Unterlagen Unterhalt in Höhe x! Ist der Anwalt dann nicht verpflichtet die Forderung der Gegenseite zu überprüfen und ggf. zu korrigieren?
Es gibt noch mehr Dinge die "unterlassen" wurden, wie verhält es sich dann mit Schadensersatz falls ein Schaden entstanden ist?
Ist der Anwalt dann nicht verpflichtet die Forderung der Gegenseite zu überprüfen und ggf. zu korrigieren?
Kommt drauf an. Man muß nicht jeder auch noch so unbegründeten Forderung widersprechen. Soll die Gegenseite doch klagen. (Wäre die Forderung der Gegenseite hingegen berechtigt und der RA hat unterlassen, den Mandanten darauf hinzuweisen und so einen Prozeß "provoziert", wäre dem Mandanten natürlich ein Schaden in Höhe der Prozeßkosten entstanden.)
Jenoli71 hat folgendes geschrieben::
Es gibt noch mehr Dinge die "unterlassen" wurden, wie verhält es sich dann mit Schadensersatz falls ein Schaden entstanden ist?
Wenn dem so ist und die "Unterlassungen" kausal dafür waren, dann ist der RA auch schadensersatzpflichtig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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