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Gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt. Vollstreckung?

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:45    Titel: Gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt. Vollstreckung? Antworten mit Zitat

Können Gläubiger, nachdem das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren beantragt wurde dennoch die Zwangsvollstreckung betreiben? Was muss ein Schuldner tun, wenn dies der Fall ist?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde über den Antrag durch das Insolvenzgericht bereits entschieden? Wenn ja, wie? Ist der Gläubiger ins Insolvenzverfahren mit einbezogen?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Beiträge.

@ SpecialAgentCooper: Über den Antrag wurde noch nicht entschieden, er wurde erst kürzlich bei Gericht eingereicht. Der Gläubiger war in den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan miteinbezogen. Konsequenz?
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist, können Gläubiger (egal ob im Gläubigerverzeichnis angegeben oder nicht) Vollstreckungsversuche starten.
Ein Antrag beim Insolvenzgericht auf Vollstreckungsschutz ist möglich, viele Gerichte lehnen das aber im Hinblick auf die Rückschlagsperre ab.
_________________
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AvD
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
viele Gerichte lehnen das aber im Hinblick auf die Rückschlagsperre ab


Was bitte ist eine Rückschlagsperre?
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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ThoFa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Thema Rückschlagsperre bitte § 88 InsO lesen.

MfG

ThoFa
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