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Verfasst am: 22.04.07, 15:13 Titel: darf man absolute diskretion der lehrer erwarten?
hallo,
wie verhält man sich wenn,
man wird in die schule gebeten und bekommt von der klassenlehrerin einen brief vor die nase gelegt, das der sohn 10 jahre, angeblich einen anderen jungen dazu aufgefordert habe sich gegenseitig die penise zu zeigen...oder zu berühren...oder sowas in der art. man denkt ja schon ein/sein kind zu kennen diesbezüglich aufgeklärt zu haben, aber was die beiden mütter in dem brief (der per email an die schule gesand wurde)von sich gaben, sorry das war echt zuviel des guten....das der sohn seinen kumpel der dort übernachtete bedrängt hätte in der nacht (obwohl er zu den kindern gehört, die nachts echt tief und fest schlafen und auch diesbezüglich noch nie aufgefallen sind!)...
nun hat die klassenlehrerin angeraten, den sohn zum psychologen zu schicken und abklären zulassen, ob er vielleicht sexuell gestört ist....und das sollte sehr schnell geschehen, da die klassenfahrt bevorsteht!
in wieweit, kann man von der lehrerin diskretion fordern?.....
darf es zum klassen- oder lehrerzimmerthema werden?
darf die lehrerin den jungen von der klassenfahrt ausschliesen?
Zuletzt bearbeitet von keasy am 22.04.07, 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
das Schlimmste was man machen kann ist erstmal zu denken das Kind würde so etwas nicht tun.
Weil, nur dnan wenn man sich auf eine Diskussion einlässt, nur dann kann man etwas bewegen.
Und außerdem ist das ja keine Beleidigung an Sie gewesen, auch nicht an das Kind.
Seien Sie offener für Kritik an dem Verhalten Ihres Kindes und diskutieren Sie mit der Lehrerin ohne zu denken das sie etwas gegen Sie hat.
Und leider gibt es hier keine kostenlose Rechtsberatung.
In dem Alter würde ich - sofern nicht weitere Dinge dazukommen - dies nicht überbewerten. Das kann auch, sofern vorgekommen, ganz normale kindliche Neugier sein. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Verfasst am: 22.04.07, 21:22 Titel: Re: darf man absolute diskretion der lehrer erwarten?
keasy hat folgendes geschrieben::
in wieweit, kann man von der lehrerin diskretion fordern?.....
darf es zum klassen- oder lehrerzimmerthema werden?
darf die lehrerin den jungen von der klassenfahrt ausschliesen?
Keine Ahnung.
Wenn man das Bundesland und die Schulform wüsste (Grundschule oder was anderes?), könnte man in der jeweiligen Schulordnung bzw. dem Schulgesetz nachlesen.
Und dann sollte man den Grundsatz nicht vergessen "et audietur altera pars" = "immer auch die andere Seite hören".
Also vorsichtig das Kind befragen, "sach ma, du hast doch bei xy übernachtet, war da was?" Unter Umständen ist eine der e-mail-schreibenden Mütter selber eine "sexuell gestörte" Zicke, die aus 'nem Floh einen Elefanten macht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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