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Verfasst am: 19.04.07, 20:08 Titel: Fehler auf Mitgliederversammlung ?
Hallo!
Wir hatten heute unsere Mitgliederversammlung. Neben der Neuwahl eines Vorstandes, waren auch mehrere Satzungsänderungen auf der Tagesordnung.
Der alte Vorstand hatte seine Vorschläge (etwa 10) in einem eingereicht. Es wurde der Antrag an die Tagesleitung gestellt, den ganzen Satzungsänderungsantrag (mit den 10 Änderungen) auf einmal abzustimmen. Der Antrag kam nicht durch.
Anschließend wurde der Antrag gestellt erndeut über den Antrag des Vorstandes abzustimmen, aber diesesmal jeden der 10 Punkte einzelnt abzustimmen.
9 wurden von der Mitgliederversammlung angenommen.
Nun zu meiner Frage:
Da über die Satzungsänderungen ja bereits einmal komplett abgestimmt und dieser im im Block abgelehnt wurde, darf man doch eigentlich nicht nochmal über einzelne Punkte aus dem Antrag abstimmen. Oder doch?
Ich gehöre zu dem neuen Vorstand und zweifle nun ein bisschen. Müssen wir die Mitgliederversammlung sogar wiederholen?
Bei Satzungsänerungen müssten die Punkte die geändert werden sollen auf der Einladung als TOP erscheinen. Ansonsten sind solche Abstimmungen nicht rechtens.
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.04.07, 15:32 Titel:
Da kann ich die Auffassung von Roni ersteinmal zustimmen. Wenn die Satzung aber nichts konkreteres dazu vorschriebt, müsste es meines Erachtens es hinreichend sein, wenn die Themenkomplexe mit den vorgestellten Satzungsänderungen in der Einladung dargestellt werden. Wenn also neu hinzugefügt werden soll, dass es zum Beispiel nun fünf Beisitzer geben soll und die Mitgliederversammmlung sich für drei entgültig entscheidet, dürfte dass hinreichend sein, da an der Sache "Beisitzer hinzufügen" nichts geändert hat udn die Eingeladenen davon ausgehen müssten, dass so etwas passieren könnte. Daher sind geringfügige Änderungen an der Anträgen, die mit der zu behandelnen Sache zu tun haben, auch ohen neue Einladung erfolgreich zur Abstimmung gebrahct werden.
Nun zur konkreten Frage von NRWler:
Diese Blockabstimmung ist meines Wissens eine gängige Variante. Auch, dass man bei Scheitern die Punkte einzeln abstimmt, ist üblich. Dabei sollte man davon ausgehen, dass der Versammlungsleiter (respektive auch derAntragsteller) sich folgendes bei gedacht hat: "Alle Punkte einzeln abstimmen macht zu viel Aufwand. Ich lass also einfach alle Punkte zusammen abstimmen und wer gegen einen Punkt ist, soll gegen den gesamten Antrag stimmen. Wenn also die Mehrheit nicht für alle zehn Punkte ist, dann werden die Punkte danach einzeln abgestimmt". Wenn man ihm diesen Gedanken sozusagen "in den Kopf legt", dann wäre es sogar die Pflicht des Versammlungsleiter, über die Punkte einzeln abzustimmen, da sonst die Methode hinfällig wäre.
Ein schönes Wochenende!
Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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