Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.04.07, 19:11 Titel: Jubiläum in Wohlverhaltensperiode
Hallo zusammen!
Kurze und schnelle Frage:
Person A befindet sich in der Wohlverhaltensperiode und hat nächstes Jahr 25 jähriges Jubiläum. Die Firma bezahl zum normalen Lohn zusätzlich das 1 1/2 fache als Jubiläumsgeld.
Was passiert in dem Fall mit dem Geld. Wird es komplett gepfändet oder verbleibt dem Schuldner ein Teil des Geldes?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.04.07, 21:02 Titel:
§ 850a ZPO sagt, dass Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses nicht pfändbar sind.
Falls der pfändbare Teil des Gehaltes an direkt durch die Lohnbuchhaltung an den IV abgeführt werden, sollte man die Kollegen vorsichtshalber rechtzeitig darauf hinweisen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.