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Einspruchsfrist ?

 
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 14:25    Titel: Einspruchsfrist ? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jmd. evtl. die Einspruchsfrist, für den Verlierer/in eines Prozesses nach Urteilsverkündung, nennen ?
Ist ein möglicher Einspruch von der Höhe des Streitwertes abhängig,
ich hab da mal was von der Grenze 600 EUR gelesen.

Danke schon mal.
Patrick
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xsirodx
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gemeint ist wohl die Berurfung. Die kann in der Tat nur bei einem Streitwert
über 600 € eingelgt werden. Die Frist beträgt 1 Monat.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein Anerkenntnisurteil sind allerdings nicht prickelnd.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Euch allen.

Gruß
Patrick
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