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recht.de :: Thema anzeigen - Verjährungsfrist (Forderungen) bei Privatinsolvenz ?
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Verjährungsfrist (Forderungen) bei Privatinsolvenz ?

 
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PatrickR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 14:29    Titel: Verjährungsfrist (Forderungen) bei Privatinsolvenz ? Antworten mit Zitat

Hallo,

was passiert, falls ein Verurteilte/r privatinsolvent wird ?

Sind die gesamten Forderungen futsch, oder verjähren diese erst nach x Jahren ?

Vielen Dank schon mal.
Patrick
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xsirodx
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist ein Unterschied, ob er 1. z.Zt. pleite ist, oder 2. einen Insolvenzantrag gestellte hat.

zu 1. liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, kann man 30 jahre lang versuchen sein
Geld zu pfänden,

zu 2. hier muß der Schuldner 6 Jahre lang sein Einkommen, dass über der Pfändungs-
freigrenze liegt an den Insolvenzverwalter abgeben.
Dieser verteilt das Geld dann anteilmäßig an die Gläubiger.
Und lebt der Schuldner in dieser Zeit von Harz IV, ist auch nichts zu verteilen.
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