Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Da ist ein Unterschied, ob er 1. z.Zt. pleite ist, oder 2. einen Insolvenzantrag gestellte hat.
zu 1. liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, kann man 30 jahre lang versuchen sein
Geld zu pfänden,
zu 2. hier muß der Schuldner 6 Jahre lang sein Einkommen, dass über der Pfändungs-
freigrenze liegt an den Insolvenzverwalter abgeben.
Dieser verteilt das Geld dann anteilmäßig an die Gläubiger.
Und lebt der Schuldner in dieser Zeit von Harz IV, ist auch nichts zu verteilen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.