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recht.de :: Thema anzeigen - Guthaben KFZ-Steuer zur Masse oder an Schuldner??
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Guthaben KFZ-Steuer zur Masse oder an Schuldner??

 
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tutnichtszursache
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 14:52    Titel: Guthaben KFZ-Steuer zur Masse oder an Schuldner?? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe eine Frage. Ich würde ein Guthaben in Höhe von 137,21 € aus zuviel gezahlten KFZ-Steuer vom Finanzamt wieder bekommen. Jetzt hat das FA dieses Guthaben auf das Anderkonto beim Treuhänder eingezahlt und der will es nicht mehr hergeben, da er meint, dass sei Vermögen ?! Ich bin noch im Insolvenzverfahren, also noch nicht in der RSB-Phase. Und das Fahrzeug wurde als unpfändbar ausgewiesen, da ich dies zur Arbeit brauche. Ist das rechtens? Ich zahle die KFZ-Steuer doch aus meinem unpfändbaren Betrag?Gibt es dazu Urteile, die ich mal nachlesen kann?Wäre für schnelle Hilfe dankbar!! Weinen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das jetzt mit Ausländerrecht zu tun ?????
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich ein ausländisches Auto! Lachen
_________________
Nomen est Omen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Durch Anregung eines Users ins Insolvenzrecht verschoben. Winken
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Guthaben beim Finanzamt wird als Masse gesehen (wie z.B. auch Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuer), daher ist es korrekt, wenn das FA den Gutschriftsbetrag an den IV auszahlt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tut..., hallo report,
das sehe ich noch nicht so, dass das KFZ-Steuerguthaben so einfach an den Treuhänder fällt.
Das Auto ist aus der Masse freigegeben worden. Die Frage ist, ob das bedeutet, nur das Auto als physische Maschine oder auch mit den (zwangsweise) dazugehörigen Verträgen und Verpflichtungen.
Ohne KFZ-Steuer und Haftpflichtversicherung darf man kein Auto fahren. Da der Sinn der Autofreigabe darin besteht, dem Schuldner das Fahren damit zu ermöglichen sollten auch die dazugehörigen Verpflichtungen, die fest mit diesem Auto verbunden sind dazugehören.
Ich würde daher Schuldner X empfehlen, beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Auskehrung des Steuerguthabens (wenn es sich auch wirklich auf das jetzige Auto bezieht) zu stellen.
Die einzige Sache, die mich wundert, woher kommt das Guthaben?
_________________
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ThoFa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es spielt keine Rolle,ob der Wagen aus der Masse raus ist oder nicht. Das Finanzamt rechnet tagesgenau die Kfz-Steuer aus. Daher gibt es ein Guthaben, da die Steuer für die ZUkunt gezahlt wird. Diese Erstattung ist ein neuerwerb in der Inso und unterliegt damit der Insolvenzmasse. Ist ein alt bekanntes Problem.

MfG

ThoFa
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Der Internationale
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist genau so, wie Thofa sagt. Und es stimmt auch, dass dies ein bekanntes Thema ist, dass (fast) in jeder Insolvenz, in der ein PKW freigegeben wird, eine Rolle spielt.

@Frank: Wieso kennst Du das nicht? Werden in Berlin keine Fahrzeuge freigegeben? Winken
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Inti
Hier wird ab sofort nix mehr freigegeben. Geht alles in die Finanzierung zum Neubau des Stadtschlosses Winken
Ehe ich Asche über mein Haupt streue, würde ich trotzdem gern erfahren, woher das Steuerguthaben kommt.
_________________
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funny
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ Frank:

Wie schon oben ausgeführt, berechnet das FA die KFZ-Steuer auf den Tag der Insolvenz. Da die KFZ-Steuer im voraus bezahlt wird, entsteht somit ein Guthaben.

Beispiel (vereinfacht): Auto am 01.01.2007 angemeldet (bezahlte Steuer 240 €). Inso 01.03.2007. Somit ensteht ein Guthaben von 200 €.
_________________
Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Na so was!
Ich hab das echt noch nicht erlebt/registriert/miterlebt.
Nach dem ich die Asche von meinem Haupt entfernt habe, muss ich mal rausfinden, warum ich das nicht kenne.

.. to be continued ...
_________________
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