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tutnichtszursache noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.04.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 20.04.07, 14:52 Titel: Guthaben KFZ-Steuer zur Masse oder an Schuldner?? |
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Hallo,
habe eine Frage. Ich würde ein Guthaben in Höhe von 137,21 € aus zuviel gezahlten KFZ-Steuer vom Finanzamt wieder bekommen. Jetzt hat das FA dieses Guthaben auf das Anderkonto beim Treuhänder eingezahlt und der will es nicht mehr hergeben, da er meint, dass sei Vermögen ?! Ich bin noch im Insolvenzverfahren, also noch nicht in der RSB-Phase. Und das Fahrzeug wurde als unpfändbar ausgewiesen, da ich dies zur Arbeit brauche. Ist das rechtens? Ich zahle die KFZ-Steuer doch aus meinem unpfändbaren Betrag?Gibt es dazu Urteile, die ich mal nachlesen kann?Wäre für schnelle Hilfe dankbar!!  |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.04.07, 14:56 Titel: |
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Was hat das jetzt mit Ausländerrecht zu tun ????? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Nörgler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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Verfasst am: 21.04.07, 19:44 Titel: |
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Vermutlich ein ausländisches Auto!  _________________ Nomen est Omen |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 22.04.07, 10:15 Titel: |
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Durch Anregung eines Users ins Insolvenzrecht verschoben.  |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 22.04.07, 10:39 Titel: |
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Das Guthaben beim Finanzamt wird als Masse gesehen (wie z.B. auch Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuer), daher ist es korrekt, wenn das FA den Gutschriftsbetrag an den IV auszahlt. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Frank Wiedenhaupt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.04.07, 08:49 Titel: |
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Hallo tut..., hallo report,
das sehe ich noch nicht so, dass das KFZ-Steuerguthaben so einfach an den Treuhänder fällt.
Das Auto ist aus der Masse freigegeben worden. Die Frage ist, ob das bedeutet, nur das Auto als physische Maschine oder auch mit den (zwangsweise) dazugehörigen Verträgen und Verpflichtungen.
Ohne KFZ-Steuer und Haftpflichtversicherung darf man kein Auto fahren. Da der Sinn der Autofreigabe darin besteht, dem Schuldner das Fahren damit zu ermöglichen sollten auch die dazugehörigen Verpflichtungen, die fest mit diesem Auto verbunden sind dazugehören.
Ich würde daher Schuldner X empfehlen, beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Auskehrung des Steuerguthabens (wenn es sich auch wirklich auf das jetzige Auto bezieht) zu stellen.
Die einzige Sache, die mich wundert, woher kommt das Guthaben? _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es. |
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ThoFa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 830
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Verfasst am: 23.04.07, 14:19 Titel: |
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Hallo,
es spielt keine Rolle,ob der Wagen aus der Masse raus ist oder nicht. Das Finanzamt rechnet tagesgenau die Kfz-Steuer aus. Daher gibt es ein Guthaben, da die Steuer für die ZUkunt gezahlt wird. Diese Erstattung ist ein neuerwerb in der Inso und unterliegt damit der Insolvenzmasse. Ist ein alt bekanntes Problem.
MfG
ThoFa |
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Der Internationale FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 881 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 24.04.07, 11:43 Titel: |
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Es ist genau so, wie Thofa sagt. Und es stimmt auch, dass dies ein bekanntes Thema ist, dass (fast) in jeder Insolvenz, in der ein PKW freigegeben wird, eine Rolle spielt.
@Frank: Wieso kennst Du das nicht? Werden in Berlin keine Fahrzeuge freigegeben?  |
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Frank Wiedenhaupt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.04.07, 08:00 Titel: |
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@Inti
Hier wird ab sofort nix mehr freigegeben. Geht alles in die Finanzierung zum Neubau des Stadtschlosses
Ehe ich Asche über mein Haupt streue, würde ich trotzdem gern erfahren, woher das Steuerguthaben kommt. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es. |
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funny FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.08.2005 Beiträge: 520
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Verfasst am: 25.04.07, 08:28 Titel: |
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@ Frank:
Wie schon oben ausgeführt, berechnet das FA die KFZ-Steuer auf den Tag der Insolvenz. Da die KFZ-Steuer im voraus bezahlt wird, entsteht somit ein Guthaben.
Beispiel (vereinfacht): Auto am 01.01.2007 angemeldet (bezahlte Steuer 240 €). Inso 01.03.2007. Somit ensteht ein Guthaben von 200 €. _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943 |
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Frank Wiedenhaupt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.04.07, 10:02 Titel: |
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Na so was!
Ich hab das echt noch nicht erlebt/registriert/miterlebt.
Nach dem ich die Asche von meinem Haupt entfernt habe, muss ich mal rausfinden, warum ich das nicht kenne.
.. to be continued ... _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es. |
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