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ginahund
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Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 09:46    Titel: Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

Meine Treuhänderin hat erstmal vorläufig mein Konto gesperrt,und somit auch mein Onlinebanking.Konto hat sie nun wieder freigegeben,das Onlinebanking aber nicht.Das Konto von mir wird auf Guthabenbasis geführt,und kann garnicht überzogen werden.Das hat mir auch meine Bank bestätigt.Sie aber weigert sich,mein Onlinebanking wieder frei zu geben.Nun muß ich mir für teures Geld Duplikate von meinen Auszugen anfertigen lassen,um überhaupt zu wissen,was auf meinem Konto los ist,da Sie meine Auszüge nun Monat für Monat erhält.Die Dame will aber auch nicht bei meiner Bank anrufen,damit die Bank Sie davon überzeugen kann,das man ein Guthabenkonto auch online nicht überziehen kann.Hat jemand eine Ahnung,ob das so richtig ist,und was man für Möglichkeiten hat.Danke
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt keine Möglichkeit. Es liegt sicherlich nicht an der TH, dass das Onlinebanking nicht mehr geht, dies liegt wohl eher an der Politik der Banken.

MfG

ThoFa
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ginahund
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Sache hat nichts mit der (Wortsperre: Firmenname),bei der ich mein Konto habe zu tun.Die Rechtsabteilung hat mir schriftlich und auch mündlich gesagt,das die Treuhänderin das nicht will,mit dem Onlinebanking.Habe es ja auch schwarz auf weiß in dem Schriftstück.Weil Sie der Meinung ist,das man ein Guthabenkonto doch online überziehen kann.Die (Wortsperre: Firmenname) weißt das aber energisch zurück.Geht einfach nicht,sagt sie.Die Treuhänderin will einfach nicht.Bin am Überlegen,ob ich einen Jurist befragen sollte.Denn was kann ich sonst machen!?MfG
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ThoFa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn das Konto wieder freigegeben ist, kann die TH nichts dagegen machen, wenn Sie dieses wieder online führen. Dies ist eine Regelung alleine zwischen Ihnen und der Bank, damit hat die TH so viel zu tun, wie ich mit Ihren Mietvertrag. Winken

MfG

ThoFa
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ginahund
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Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 05:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Konto
hat die Treuhänderin ja wieder frei gegeben.Doch in dem Schreiben an meine Bank hat Sie mitgeteilt,das man mein Onlinebanking zu macht.Und an die Anweisung hält sich die Bank.Ich verstehe nur nicht,das so eine Treuhänderin nicht weiß,das man ein Guthabenkonto nicht online überziehen kann.enn nur aus diesem Grung hat Sie mich vom Onlinebanking gesperrt.Werde mich wohl damit abfinden müssen!?MfG
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