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Verfasst am: 24.04.07, 08:00 Titel: Kein Fortgang im Insolvenzverfahren
Hallo,
das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer X, wurde am 01.06.2003 eröffnet.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen war der 17.07.2003.
Die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag war der 24.09.2004.
Seit diesem Zeitpunkt ist kein Fortgang des Verfahrens bekannt.
Fragen:
Kann sich der Geschäftsführer beim Amtsgericht erkundigen, ob und wie der Stand des Insolvenzverfahrens ist ?
Oder liegt es allein in der Hand des Insolvenzverwalters, dass es nicht bzw. ob es weitergeht ?
Welche Möglichkeiten gibt es, um das Verfahren fortzusetzen bzw. irgendwann einmal zu einem Abschluss zu bringen ?
zum Stand des Inso-Verfahrens einfach mal hier gucken www.insolvenzbekanntmachungen.de _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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