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Verfasst am: 17.12.04, 23:11 Titel: Weihnachtsfrieden bei Ordnungswidrikgeiten?
Hallo Forengemeinde,
ich habe da mal folgende theoretische Frage.
Darf eine Stadtverwaltung in der Vorweihnachtszeit Zahlungsaufforderungen oder Bußgeldbescheide wegen Falschparkens verschicken und ggf. vollstrecken??
Gibt es hier keine Anweisung, in dieser Zeit keine belastenden Verwaltungsakte zu versenden?
Für eure Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken.
Verfasst am: 18.12.04, 16:37 Titel: Re: Weihnachtsfrieden bei Ordnungswidrikgeiten?
Falschparker hat folgendes geschrieben::
Hallo Forengemeinde,
ich habe da mal folgende theoretische Frage.
Darf eine Stadtverwaltung in der Vorweihnachtszeit Zahlungsaufforderungen oder Bußgeldbescheide wegen Falschparkens verschicken und ggf. vollstrecken??
Gibt es hier keine Anweisung, in dieser Zeit keine belastenden Verwaltungsakte zu versenden?
Für eure Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken.
Frohe Weihnachten.
Gruß.
Ein reuiger aber zahlungsunfähiger Falschparker
Für alle, die beweisen können, dass sie an den Weihnachtsmann glauben, gilt diese Anweisung, weil die vermutlich nicht schuldfähig sind.
Das Christkindl .
He,heheh! Denen wird dann nach Weihnachten der Führerschein abgenommen!
Der Belzebub!
"Aber Herr Richter, das kann doch keine Gefängnisstrafe werden...Ich habe das Kind doch an Weihnachten überfahren." _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
"Aber Herr Richter, das kann doch keine Gefängnisstrafe werden...Ich habe das Kind doch an Weihnachten überfahren."
Hallo,
hätte ich gewußt, dass es hier nur Unschuldige gibt, hätte ich mich mit meiner Frage nicht an dieses Forum gewand.
Ich möchte dafür förmlich um Entschuldigung bitten!!!
Allerdings dachte ich auch, dass es bei meiner Frage lediglich um falsches Parken ging und nicht um ein Kapitalverbrechen. Und ihr ach sol Gläubigen; wie steht es mit der Bibeltreue?? "Und wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein". Habt ihr davon schon mal gehört???
Ich halte in der Zwischenzeit schon mal die zweite Wange hin.
"Aber Herr Richter, das kann doch keine Gefängnisstrafe werden...Ich habe das Kind doch an Weihnachten überfahren."
Allerdings dachte ich auch, dass es bei meiner Frage lediglich um falsches Parken ging und nicht um ein Kapitalverbrechen. .
1. Ob für Kapitalverbrechen oder schlichte Ordnungswidrigkeiten: Selbst wenn eine Verwaltungsinstitution auf die Idee käme, Weihnachten nicht das Recht in der gleichen Weise wie sonst anzuwenden, wäre dies vor dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wohl kaum etwas, das vertretbar wäre.
"Es ist doch Weihnachten" - ändert nicht das geringste an der Gefährlichkeit des Tuns, der Ordnungswidrigkeit oder dem Unrechtsgehalt." Eine besondere Schutzbedürftigkeit, weil es Feiertag ist, gibt es nicht in diesem Bereich. Die Idee ist schlicht unlogisch, wenn man darüber nachdenkt, was mein Beispiel auch zum Ausdruck bringt.
2.
Zitat:
"Und wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein".
Jesus moralische Botschaft - sofern man sie als "Du sollst Rechtsbrüche ignorieren, weil Du auch schon mal einen Fehler gemacht hast" auslgegen will - ist der weltleichen Rechtsordnung fremd. Wer also Zustimmung und Mitleid um jeden Preis sucht, dem rate ich zur Telefonseelsorge. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
"Aber Herr Richter, das kann doch keine Gefängnisstrafe werden...Ich habe das Kind doch an Weihnachten überfahren."
"Es ist doch Weihnachten" - ändert nicht das geringste an der Gefährlichkeit des Tuns, der Ordnungswidrigkeit oder dem Unrechtsgehalt." Eine besondere Schutzbedürftigkeit, weil es Feiertag ist, gibt es nicht in diesem Bereich. Die Idee ist schlicht unlogisch, wenn man darüber nachdenkt, was mein Beispiel auch zum Ausdruck bringt.
Hallo Alba,
wie erklärst du denn deine Logik mit der Tatsache, dass es in der Finanzverwaltung eben einen solchen Weihnachtsfrieden gibt. Da dürfen in der Vorweihnachtszeit keine Anordnungen für eine Betriebsprüfung, Vollstreckungsankündigungen oder vergleichbare belastende Verwaltungsakte versendet werden.
wie erklärst du denn deine Logik mit der Tatsache, dass es in der Finanzverwaltung eben einen solchen Weihnachtsfrieden gibt. Da dürfen in der Vorweihnachtszeit keine Anordnungen für eine Betriebsprüfung, Vollstreckungsankündigungen oder vergleichbare belastende Verwaltungsakte versendet werden.
Da bin ich jetzt aber auf deine Antwort gespannt.
Gruß.
Mein Fehler. Entschduldigung bitte. Ich hätte jedes Wort des Ausgangsposts als ganz genau so gemeint ansehen sollen. Ich hatte übersehen, dass er sich allein auf die Versendung und Vollstreckung bezieht - also keine Frage dess OB, sondern des WANN. In dem Fall ist die Antwort :
Eine Tradition wie den Weihnachtsfrieden gibt es in der Verwaltung, aber nicht flächendeckend, soweit ich weiss. Die Verwaltung kann diese Praxis - wie die Finanzverwaltung - jederzeit einstellen.
Es geht auch nicht um die gesamt Vorweihnachtszeit, sondern üblicherweise um die Zeit etwa ab dem 17. bis 31.12. Eilbedürftige Angelegenheiten sind üblicherweise ausgenommen. Es wäre mir neu - aber ich will es nicht ausschließen, dass die Verwaltung die Frist bei Verwarngeldern über die Weihnachtstage verlängert. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
wie erklärst du denn deine Logik mit der Tatsache, dass es in der Finanzverwaltung eben einen solchen Weihnachtsfrieden gibt. Da dürfen in der Vorweihnachtszeit keine Anordnungen für eine Betriebsprüfung, Vollstreckungsankündigungen oder vergleichbare belastende Verwaltungsakte versendet werden.
Da bin ich jetzt aber auf deine Antwort gespannt.
Gruß.
Mein Fehler. Entschduldigung bitte. Ich hätte jedes Wort des Ausgangsposts als ganz genau so gemeint ansehen sollen. Ich hatte übersehen, dass er sich allein auf die Versendung und Vollstreckung bezieht - also keine Frage dess OB, sondern des WANN. In dem Fall ist die Antwort :
Eine Tradition wie den Weihnachtsfrieden gibt es in der Verwaltung, aber nicht flächendeckend, soweit ich weiss. Die Verwaltung kann diese Praxis - wie die Finanzverwaltung - jederzeit einstellen.
Es geht auch nicht um die gesamt Vorweihnachtszeit, sondern üblicherweise um die Zeit etwa ab dem 17. bis 31.12. Eilbedürftige Angelegenheiten sind üblicherweise ausgenommen. Es wäre mir neu - aber ich will es nicht ausschließen, dass die Verwaltung die Frist bei Verwarngeldern über die Weihnachtstage verlängert.
Hallo Alba,
Entschuldigung gerne angenommen. Wenigstens reden wir jetzt offensichtlich von dem selben Thema. Ich will ja gar nicht bestreiten, dass ich falsch geparkt habe . Auch bin ich ja bereit, für meinen Fehler angemessen zu zahlen . Ich wollte lediglich wissen, ob ich mit dem Anhörungsbogen noch vor Weihnachten rechnen muss.
Meinst du, es handelt sich hierbei um eine eilbedürftige Angelegenheit???
Eine gesetzliche Regelung, bzw. eine Regelung durch Vorschriften gibt es hinsichtlich des "Weihnachtsfriedens" nicht.
Viel Behörden machen das jedoch, wobei allerdings Fristen (z.B. Verjährung) Vorrang haben. (Ob, wann, wie lange bestimmt jede Behörde für sich selbst)
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