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kommt darauf an was genau ... im Quelltext würde es so aussehen:
/*
* (c) copyright 2004 Hans Mustermann
* (c) copyright 2004 Harlekin´s-EDV, Deutschland
*
* Diese Software wurde im Rahmen .....
*
* Harlekin´s-EDV behaelt sich vor, diese Software zu nutzen und
* anderen Personen zugaenglich zu machen.
*
*/
aber im deutschen Recht ist ein Urheberanspruch sowie so schon vorhanden und muss nicht gekennzeichnet werden.
Soweit ich weiss ist das nutzen von (C) o. (R) in Deutschland nicht nötigt und nicht vorgesehen.
Ich glaube der Fragesteller meinte einen Software-Lizenzvertrag.
Muster gibt es viele, auch im Internet, aber ohne sachkundige Beratung sollte man solche Vorlagen nicht verwenden. Im Forum schreiben häufig Rechtsanwälte, die sich vermutlich mit Lizenzverträgen auskennen. Am besten anfragen, ob jemand beraten kann.
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