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Verfasst am: 01.05.07, 11:48 Titel: Lohnpfändung steht an??
Hallo,
mein Arbeitgeber rief mich an und sagte er könne meinen Lohn nicht überweisen da er bescheid bekommen hat das er den Pfändbaren Anteil erst überweisen müsse..
Kann mir jemand sagen was ich als alleinige Person behalten darf? bin ledig und nicht unterhaltspfllichtig.
um eine antwort wäre ich enorm dankbar !
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 01.05.07, 13:02 Titel:
Das kann man hier nachlesen, ganz am Ende der Seite ist auch ein inividueller Rechner. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 02.05.07, 08:54 Titel:
Hi Inti,
ja, das stimmt, am Ende des Gesetzestextes steht ein entsprechender Hinweis bzgl. der neuen Grenzen seit dem 01.07.2005. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 02.05.07, 12:30 Titel: Nur ein Problem ist dabei..
der arbeitgeber erhielt ein schreiben in dem stand er dürfe mir den lohn nicht auszahlen und solle den pfändbaren teilüberweisen.laut der aktuellen liste und auch der alten liste ist aber gar kein pfändbarer anteil vorhanden.
was soll ich nun tun.
meine frage: wird so ein schreiben immer an den arbeitgeber gesandt pro forma wenn man die arbeitsstelle neu beginnt?
wenn da jemand bescheid weiss wäre ich sehr dankbar!
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