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Verfasst am: 28.04.07, 16:36 Titel: noch mal Herr Meier mit seiner Wohnung
Hallo,
Herr Meier hatte weiter unten im Forum bereits ein paar Fragen zum Sachverhalt mit seiner Wohnung gestellt. Sofern er verstanden hat, dürfte er die Miete aus seiner vermieteten Wohnung selbst vereinnahmen, da die Insoverwalterin diese ja aus der Insolvenzverwaltung wieder frei gegeben hat.
Nun hat Herr Meier aber noch Fragen:
Seit Freigabe der Wohnung aus der Insoverwaltung im September 2006 hat der Mieter in Herrn Meier's Wohnung die Miete direkt an die Bank bezahlt, die die Wohnung finanziert hatte. Herr Meier fragte seine Insoverwalterin, ob er denn rückwirkend bis September 2006 die Miete von der Bank zurück fordern darf. Die Insoverwalterin meinte, er kann es versuchen, aber die Bank würde das Geld sicher nicht herausgeben, da sie "aufrechnen" würde. Hat Herr Meier denn eine Möglichkeit, das Geld von der Bank zu bekommen? Handelt er sich irgendwelche Nachteile oder Probleme ein, wenn er die Bank auffordert, ihm das Geld auszuzahlen? Oder kann die Bank die Auszahlung tatsächlich verweigern? Die Wohnung steht NICHT unter Zwangsverwaltung der Bank. Allerdings meinte die Insoverwalterin, dass die Bank wohl dann die Zwangsverwaltung der Wohnung beantragen würde, wenn Herr Meier die Miete selbst vereinnahmen wolle.
1. Darf Herr Meier die Miete vereinnahmen?
2. Muss die Bank ihm das Geld rückwirkend heraus geben?
3. Welche Konsequenzen hätte es für Herrn Meier, das Geld von der Bank zu verlangen?
4. Welche Konsequenzen hätte es für ihn, die Miete ab sofort von seinem Mieter selbst zu vereinnahmen? Irgendwelche Folgen, die die Restschuldbefreiung gefährden?
5. Welche Folgen hätte die Zwangsverwaltung der Wohnung für Herrn Meier?
Vielen Dank nochmals für eventuelle Antworten. Leider ist Herrn Meier's Insoverwalterin sehr zurückhaltend mit Informationen. Herr Meier hat ihr alle seine Fragen gestellet, aber sie beantwortet sie gar nicht oder nur teilweise.
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