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Verbot der Pflichtarbeit
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm...
Angenommen, eine feindliche Macht steht vor den Grenzen, bis an die Zähne bewaffnet. Sollen wir denen dann sagen: "Moment noch, wir müsen erst das Volk befragen, ob wir euch reinlassen oder zurückschlagen..."?

Nee, im Ernst, Volksentscheid ist eine für die regierung unbequeme Sache (vox populi - vox Rindvieh...), und ein Beispiel an Nachbarländern nehmen 'wir' uns ja nur, wenn's ums Abkassieren geht.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Allderings könnte das Volk einfach eine neue Verfassung beschließen, die Arbeitslose nicht untersützt. ...

Nein, daß kann es nicht. Da paßt das Bundesverfassungsgericht schon gehörig drauf auf. Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.06.07, 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Volk eine neue Verfassung beschließt, ist das Verfassungsgericht arbeitslos. Sehr glücklich
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 08.06.07, 21:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn das Volk eine neue Verfassung beschließt, ist das Verfassungsgreicht arbeitslos. Sehr glücklich
- Siehe Art. 20 GG - Widerstandsrecht aller Deutschen....
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hä?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Henrik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verteigigungsfall ist warlich ein ernst zu nehmendes Problem und mit Sicherheit eines, an dem sich viele Geister scheiden!
Eine Volksabstimmung bedeutet aber nicht, das erst kurz vor eintreten oder wärend einer entscheidenden Veränderung für alle Bürger und Bürgerinen in Anwendung kommt, sondern spezielle Entscheidungen unserer Politiker abnimmt bevor es zu solchen Veränderungen kommt.

Ob Verteidigungsfall oder andere ernst zu nehmende Katastrofen, bisher hat unsere Regierung es nicht geschaft, überhaupt sogenannte Notfallpläne aufzustellen.
Was unternimmt unsere Regierung in solchen Fällen? Ist Sie in der Lage auch richtig zu Reagieren oder ist Sie eher handlungsunfähig? Letzteres halte ich für warscheinlicher.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
- Siehe Art. 20 GG - Widerstandsrecht aller Deutschen....
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Hä?
Dann schau mal hier: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Parlamentarische Demokratie sowie Art 20 GG Winken

Das Grundgesetz als Ganzes kann nicht ersetzt werden. Änderungen im Grundgesetz bedarf einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. Über die Verfassungsmäßigkeit wacht das Bundesverfassungsgericht. Dies alles als Folge des Hitler-Faschismus und des 2. Weltkrieges. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Henrik hat folgendes geschrieben::
Der Verteigigungsfall ....
Verlegen - Sorry, meine Schuld - ich meine nicht Verteidigungsfall, sondern wenn einer das Grundgesetz ersetzen/abschaffen will. Winken

Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.06.07, 22:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Das Grundgesetz als Ganzes kann nicht ersetzt werden.


Dann darf ich eben auf Art. 146 GG hinweisen...
Der dürfte eine Ausnahme hinsichtlich 20 GG darstellen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Das Grundgesetz als Ganzes kann nicht ersetzt werden.


Dann darf ich eben auf Art. 146 GG hinweisen...
Der dürfte eine Ausnahme hinsichtlich 20 GG darstellen.
Winken - richtig - aber siehe http://lexetius.com/2000,488 - juristischer Vorgang: Beitritt der neuen Bundesländer in den Geltungsbereich des GG. Winken

Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.06.07, 22:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Das Grundgesetz als Ganzes kann nicht ersetzt werden.
A.A. das GG in Art. 146... Winken
Zitat:
Änderungen im Grundgesetz bedarf einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. Über die Verfassungsmäßigkeit wacht das Bundesverfassungsgericht.
Änderungen, ja. Eine komplett neue Verfassung auch? Wie soll über die der Bundestag beschließen, der ja ein Organ des GG ist und deswegen mit diesem Beschluß gar nicht mehr legitimiert wäre diesen Beschluß zu treffen?

Ob mit einer neuen Verfassung die Abschaffung der Arbeitslosenunterstützung und vergleichbarer Leistung erreicht werden kann, ist vielmehr ein Problem der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 (3) GG, der auch den Grundsatz des Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG schützt*.

Ob Art. 79 (3) GG nur für Änderungen des GG gilt (Wortlaut!) oder auch für eine etwaige, das GG ablösende neue Verfassung (Telos!) ist ein (ur-)alter Streit.

*Allerdings ist fraglich, ob die Arbeitslosenunterstützung, soweit damit das Arbeitslosengeld I gemeint ist, überhaupt ein Grundsatz des Sozialstaats ist.
Hilfe zum Lebensunterhalt (letzlich zum nackten Überleben), wie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind es bestimmt, aber Arbeitslosengeld I?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Winken - richtig - aber siehe http://lexetius.com/2000,488 - juristischer Vorgang: Beitritt der neuen Bundesländer in den Geltungsbereich des GG. Winken
Sorry, Dipl.-Sozialarbeiter, aber abgesehen davon, dass die Entscheidung auch Art. 146 GG betrifft, hat sie mit dem Problem rein gar nichts zu tun...

Dass aus Art. 146 GG ein Individualanspruch auf die Durchführung einer Volksabstimmung mit dem Ziel des Beschlusses einer neuen Verfassung folgt, hat doch Gamma gar nicht behauptet...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh's auch nicht.
Aber das mag am Ein-Satz-Antwort-Stil liegen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ich versteh's auch nicht.
Aber das mag am Ein-Satz-Antwort-Stil liegen. Winken
Verlegen - Sorry - aber die Hitze... Winken

Art. 146 GG spricht von der '... Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk ...' - Hier ist aber unklar, welches Gebiet damit gemeint ist. Daher erfolgte der Beitritt der neuen Bundesländer nach Art. 23 GG aF (vgl. Deutsche Wiedervereinigung - Juristischer Charakter). Art. 146 GG ist defacto gegenstandslos geworden. Wir brauchen keine neue Verfassung, weil wir eine Verfassung haben - das Grundgesetz. Winken

Zitat:
A r t i k e l 23 - alte Fassung -

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Quelle: http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.06.07, 23:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht aber "nach der Vollendung..." gilt das Grundgesetz usw.
Es geht nicht darum "wenn die Einheit hergestellt ist, besteht die Möglichkeit, eine neue Verfassung zu beschließen oder das Grundgesetz zu behalten".
Deshalb sehe ich keinen Grund, warum Art. 146 "gegenstandslos" sein sollte.

Wenn sich Europa oder die Welt jetzt was weiß ich in eine Richtung entwickelt und irgendwann unsere Verfassungs obsolet werden sollte bzw. wir eine neue brauchen, dann können wir uns via 146 des Grundgesetzes entledigen.
Und genauso könnten wir es auch, wenn das Volk keinen Bock mehr auf Arbeitslosengeld hätte. Ohne, dass das BVerfG irgendwas mäkeln könnte.
Mehr hab ich von Anfang an nicht gesagt.
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