Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Reiserücktritt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Reiserücktritt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
VielFlieger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 11:26    Titel: Reiserücktritt Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Angenommen Person A und Person B buchen einen Urlaub.Allerdings erfährt Person A, 8 Wochen vor Reiseantritt das er/sie unerwartet Prüfungen für sein/ihr Studium schreiben muss. Bzw. fallen diese Prüfungen in den Zeitraum der gebuchten Reise.In den Versicherungsbedingungen steht allerdings nur das sog. Nachprüfungen(z.B für das Abitur) als Bedingung für die Erstattung der Stornokosten in Frage kommen...Das Prüfungen geschrieben werden war zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar, bzw. wurde von Seiten den Lehrstuhls angekündigt das KEINE Prüfungen geschrieben werden würden. Die Reise ist für Person A also kaum zumutbar da diese Prüfungen sehr wichtig sind. Hat Person A nun doch die Möglichkeit die Stornokosten über die Versicherung abzuwickeln, oder besteht kaum Chance weil in den Vers. Bed. nicht von Prüfungen in Hochschulen die rede ist.

Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort ist einfach: man muss im Fall einer Prüfung eine Bestätigung des jeweiligen Instituts vorlegen, das die Prüfung vorschreibt.

Sagen nun die Versicherungsbestimmungen, dass das Abitur einen Versicherungsfall darstellt, dann bringt man eine Bestätigung von der Schule.

Steht in den Versicherungsbedingungen nichts von Hochschulprüfungen, wird auch dei Vorlage einer Bestätigung der Hochschule nichts nützen.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.