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Angenommen Person A und Person B buchen einen Urlaub.Allerdings erfährt Person A, 8 Wochen vor Reiseantritt das er/sie unerwartet Prüfungen für sein/ihr Studium schreiben muss. Bzw. fallen diese Prüfungen in den Zeitraum der gebuchten Reise.In den Versicherungsbedingungen steht allerdings nur das sog. Nachprüfungen(z.B für das Abitur) als Bedingung für die Erstattung der Stornokosten in Frage kommen...Das Prüfungen geschrieben werden war zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar, bzw. wurde von Seiten den Lehrstuhls angekündigt das KEINE Prüfungen geschrieben werden würden. Die Reise ist für Person A also kaum zumutbar da diese Prüfungen sehr wichtig sind. Hat Person A nun doch die Möglichkeit die Stornokosten über die Versicherung abzuwickeln, oder besteht kaum Chance weil in den Vers. Bed. nicht von Prüfungen in Hochschulen die rede ist.
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