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Lehrer A legt direkt nach Herausgabe der vorletzten Schulaufgabe der 12ten Klasse den Stoff für die nächste und letzte Schulaufgabe fest:
Der komplette Unterrichtsstoff der letzten beiden Jahre.
Als Begründung sagt führt er auf, das dies die Generalprobe für die Abschlussprüfungen seien.
In diesem Fall sind es jedoch noch 6 Wochen bis zu dieser Abschlussprüfung, wo man den besagten Stoff können sollte , wenn man so gut wie möglich abschneiden möchte.
Zu diesm Zeitpunkt hat aber kein Schüler bereits den kompletten Stoff bearbeitet der in den letzten beiden Jahren angefallen ist.Warum auch?
Meine Frage ist nun ob ein Lehrer den Prüfungsrelevanten Stoff beliebig festsetzen kann und sich an keinerlei Beschränkungen zu halten hat.
Ich würde mich um baldige Antworten freuen.
Danke schonmal im Vorraus
Beschränkungen werden z. B. durch den Lehrplan gegeben: Was nicht im Lehrplan steht, darf auch nicht geprüft werden. Bei dieser Ansage kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Stoff lehrplankonform ist.
Eine weitere Einschränkung ist, dass der Stoff schon behandelt worden sein muss. Wenn das der Fall ist, ist die Vorgehensweise des Lehrers rechtlich nicht zu beanstanden. Der zeitliche Rahmen muss allerdings auch passen: Eine komplette Abschlussprüfung ist normalerweise nicht in 45 min zu packen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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