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Verfasst am: 25.04.07, 10:05 Titel: Wohnsitz in D - Arbeit in A - welche Pfändungsfreigrenze?
Der Wohnsitz befindet sich in Deutschland, die Arbeitsstelle in Österreich.
Sozialabgaben werden in Österreich abgeführt, die Lohnsteuer muß in
Deutschland bezahlt werden. Welche Pfändungsfreigrenze ist maßgebend?
Die nach deutschen Richtlinien oder die nach österreichischen? Die Pfändungsfreigrenze in Österreich ist deutlich niedriger ist, als die in Deutschland. Wenn nach österreichischen
Richtlinien entschieden werden sollte, wo kann man einen Antrag stellen, damit nach
deutschen Grenzen abgerechnet wird? Besteht überhaupt die Chance nach der deutschen
Pfändungsfreigrenzen behandelt zu werden?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 25.04.07, 13:53 Titel:
Aus dem Bauch heraus:
- Wohnsitz in D
- Verfahrenseröffnung nach deutschem Recht vor Deutschem Gericht
Hier sollten auch die deutschen Pfändungsgrenzen greifen, aber, wie gesagt, nur meine persönliche Meinung.
Vielleicht kann man mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren, dass der (nach der ZPO geltende) pfändbare Anteil direkt vom Schuldner an ihn abgeführt wird. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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