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Hey;
Person A hat in 11/2006 einen Vertrag mit dem Unternehmen B (nicht T..kom) abgeschlossen. A sollte Tel und DSL zu hause bekommen - in der Wohnung hat A auch ein home office für eine selbständige tätigkeit eingerichtet. Dies war B bekannt. Freischalttermin sollte der 15.01.2007 sein. Bis Ende März hat nichts geklappt - weder Tel noch DSL gehen.
A will wieder aus dem Vertrag raus und meint ein fristloses Kü.-recht zu haben. B akzeptiert nur mit Einmonatsfrist.
Darüber hinaus hat A auch, da das home office mangels Erreichbarkeit nicht nutzbar war ein externes Büro mieten müssen, wodurch Kosten entstanden sind. Diese Kosten will A von B ersetzt bekommen. B ist somit nach meinung der B in Verzug mit der Leistung.
Info: Es gab diverse Terminszusagen von B für Januar, Februar etc.; desweiteren waren diverse Techniker der B und der T..kom vor Ort, die aber alle nicht feststellen konnten, warum Tel. bzw. DSL bei A nicht laufen. Ein Techniker von B und der kundenservice von B ließen sich teils schriftlich insofern ein, als dass die eingesetzte Technik (Voip) derzeit von B noch nicht beherrscht wird.
Frage: kann A Schadenersatz von B für die entstandenen Bürokosten verlangen? wenn ja, woraus?
Konnte A fristlos kündigen?
Kann sich A (keine RSV) einen Anwalt nehmen, der von B übernommen werden muss?
Was könnte A noch tun?
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