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telefonflat nicht bekommen und nun ne mega rechnung!

 
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 10:20    Titel: telefonflat nicht bekommen und nun ne mega rechnung! Antworten mit Zitat

mensch hat mit seinem netzanbieter telefonisch eine netzinterne und festnetz flat abgeschlossen. die dame am telefon sagte mensch, dieses gilt ab sofort und er könne sie nun nutzen. gestern bekommt er seine rechnung. oh weia, nix mit flat, alle gespräche muß er nun teuer bezahlen.
mensch hat nur ne zuhause flat abgeschlossen *hmpf*! da hat er dann kostenlos telefoniert!!!
mensch dort angerufen, die dame meinte, ach da hätte er wohl was falsch verstanden!!!!

und dazu kommt die rechnung hat er gestern bekommen und das letzte gespräch darauf ist am 9.4. verzeichnet, d.h. die nächste rechnung wird wieder der hammer....

es ist kein schriftverkehr vorhanden (keine bestätigungsschreiben!?), die einzigste post besteht aus einer neuen zuhause nummer und besagter telefonrechnung.

mensch ist nun geneigt, alle kosten der rechnung zu bezahlen, ABER nicht die netzinterenen und festnetzgespräche, wo er ja, aufgrund telefonischer flatzusage (absofort!!!) frei hatte.

was könnte mensch jetzt tun, um zu seinem recht zu kommen? erfahrungen?


Zuletzt bearbeitet von rumpelwicht am 27.04.07, 12:18, insgesamt 4-mal bearbeitet
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.07, 10:24    Titel: Re: telefonflat nicht bekommen und nu ne mega rechnung! hilf Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
hat jemand bitte einen rat für uns. dankeschön.


Ja, sicherlich würde eine zur Rechtsberatung zugelassene Person (beispielsweise der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens) einen entsprechenden Rat erteilen.
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 10:33    Titel: Re: telefonflat nicht bekommen und nu ne mega rechnung! hilf Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
hat jemand bitte einen rat für uns. dankeschön.


Ja, sicherlich würde eine zur Rechtsberatung zugelassene Person (beispielsweise der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens) einen entsprechenden Rat erteilen.


so besser? Winken
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.

Schauen Sie doch (noch-) mal bitte in den Artikel mit der Überschrift "Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!":

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609

Bei entsprechender Beherzigung findet sich bestimmt ganz schnell jemand zum Antworten.
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Nein.



das gestaltet sich aber schwieriger als ich dachte....
bin ich denn jetzt einer antwort würdig?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.07, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
FABKN hat folgendes geschrieben::
Nein.



das gestaltet sich aber schwieriger als ich dachte....
bin ich denn jetzt einer antwort würdig?


Lachen

Haben Sie etwas geändert? Winken

Also gut - hier nochmals:

Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen! hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!
Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!


Und ferner:

recht.de-Knigge, die Juriquette hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen. Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten. Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren.
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
FABKN hat folgendes geschrieben::
Nein.



das gestaltet sich aber schwieriger als ich dachte....
bin ich denn jetzt einer antwort würdig?


Lachen

Haben Sie etwas geändert? Winken



och menno, ich verzweifel hier gleich!
Weinen ist es denn jetzt besser?
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gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:39    Titel: Re: telefonflat nicht bekommen und nun ne mega rechnung! Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
mensch hat mit seinem netzanbieter telefonisch eine netzinterne und festnetz flat abgeschlossen. die dame am telefon sagte mensch, dieses gilt ab sofort und er könne sie nun nutzen.

Kann "Mensch" den Inhalt des Telefongesprächs, sprich die erhaltene Zusage, denn irgendwie nachweisen? Wenn nicht, sieht es für "Mensch" vermutlich eher schlecht aus.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
och menno, ich verzweifel hier gleich!
Weinen ist es denn jetzt besser?


Aber es wird doch.... Winken

Also, die Schwieirigkeit in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegt in der Beweisbarkeit. Es gilt dabei im zivilrechtlichen Gerichtsverfahren der Grundsatz, daß jeder die zu seinen Gunsten vorgetragenen Behauptungen auch beweisen können muß.

Fangen wir also damit an, daß ursprünglich mal irgendein Vertrag ohne Flatrate bestanden hat. Um hieraus erfolgreich Entgeltforderungen geltend machen zu können, müßte demnach das Unternehmen beweisen können, daß dieser Vertrag abgeschlossen worden ist. Diese Behauptung dürfte wohl unstreitig sein.

Nun beruft sich Mensch aber darauf, daß er weniger bezahlen müßte, als vom Unternehmen abgerechnet worden ist. Da dies einen Vorteil für Mensch darstellt müßte er....

Richtig: Diese Behauptung beweisen können.

Am einfachsten wäre dies durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung. Welche anderen Beweismittel es gibt und ob im Falle deren Bennung ein Richter die auch als Beweis zugunsten des Mensch werten würde, hängt bei realen Fällen stets vom Einzelfall ab.

Mensch müßte sich also überlegen, ob er nicht noch irgendwie anders den Beweis führen könnte. Nur mal angedacht - es könnte ein Indiz für den Abschluß eines Flatrate-Vertrages darstellen, wenn Mensch aufgrund des Einzelverbindungsnachweises beweisen kann, daß er telefonisch dann und dann bei dem Unternehmen angerufen hat. Wenn Mensch dann in den Monaten zuvor nur im geringen Maße telefoniert hat und ab diesem Tage deutlich mehr telefoniert hat, könnte man aus diesen Indizien schließen, daß tatsächlich ein entsprechender Flatrate-Vertrag abgeschlossen worden ist. Ob diese Auffassung aber auch ein Richter teilen würde, kann nicht vorhergesagt werden.

Wenn dann allerdings wiederum das Unternehmen beweisen kann, daß bei jeder Vertragsänderung Auftragsbestätigungen an den Kunden versandt werden, sieht es für Mensch wieder schlecht aus.

Denkbar wären noch andere Indizien, die die Behauptung von Mensch stützen könnte, so daß dieses Spiel (Beweis - Gegenbeweis) unendlich fortgeführt werden könnte.

Die Frage ist dann immer nur, ob man sich dem Risiko eines Unterliegend im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aussetzen möchte. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung handelt es sich um eine rein wirtschaftliche Risikoabwägung.
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="rumpelwichtoch menno, ich verzweifel hier gleich!
Weinen ist es denn jetzt besser?[/quote]

Bitte nein!

Es ist schon in ordnung so, und die Formulierung mit "Mensch" hat durchaus ihren Charme. Lachen

Bei den Forenregeln geht es platt gesagt darum: Wir dürfen Ihnen dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und sie entscheiden dann, was sie daraus machen. Was wir nicht dürfen ist ihnen diese Entscheidung abzunehmen. Sie verstoßen also dann gegen die Forenregeln, wenn sie sagen: "ich will das alles gar nicht verstehen, bitte sagt mir nur, was ich machen soll." Aber das wollen wir mal nicht unterstellen.
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
[quote="rumpelwichtoch menno, ich verzweifel hier gleich!
Weinen ist es denn jetzt besser?


Bitte nein!

Es ist schon in ordnung so, und die Formulierung mit "Mensch" hat durchaus ihren Charme. Lachen

Bei den Forenregeln geht es platt gesagt darum: Wir dürfen Ihnen dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und sie entscheiden dann, was sie daraus machen. Was wir nicht dürfen ist ihnen diese Entscheidung abzunehmen. Sie verstoßen also dann gegen die Forenregeln, wenn sie sagen: "ich will das alles gar nicht verstehen, bitte sagt mir nur, was ich machen soll." Aber das wollen wir mal nicht unterstellen.[/quote]

ja vielen dank. gut erkannt Winken
und wenn ich die kurve jetzt nach unzähligen kaffees und umwegen jetzt endlich genommen hab... und schon ein paar nette antworten bekommen hab..
bin ich wieder ganz froh.
mensch dankt
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rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
och menno, ich verzweifel hier gleich!
Weinen ist es denn jetzt besser?


Aber es wird doch.... Winken

.


VIELEN DANK *aufdiekniefall und schweißvonderstirnwisch*

danke für die sehr aufschlußreiche antwort.
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