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Stornokosten rechtmäßig bei fast ausgebuchtem Reisetermin?

 
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floeti
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 19:52    Titel: Stornokosten rechtmäßig bei fast ausgebuchtem Reisetermin? Antworten mit Zitat

Hallo!

Kurz & Knapp:
Person A bucht bei Anbieter B eine Reise, stellt nach einiger Zeit (Zeit bis zum Reisetermin > 4 Monate) und bereits erfolgter Anzahlung fest, dass ihr die Reise doch nicht gefällt und möchte stornieren. Anbieter B verlangt allerdings einen Bruchteil der Reisekosten als Stornogebühren.
Nun würde mich interessieren ob die Erhebung dieser Stornogebühren rechtmäßig ist, wenn der Anbieter gleichzeitg auf seiner Homepage die Reise zum von Person A gebuchten Termin als nahezu ausgebucht (weniger als 3 freie Plätze) ausschreibt, denn ein Wiederverkauf der Reise wäre ja vermutlich möglich.


Grüße

Floeti
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nach deutscher Rechtslage steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein geringer Schaden als die bezahlte Stornogebühr eingetreten ist.

Solange also noch drei Plätze frei sind, ist jedenfalls ein Nachteil beim Reiseveranstalter eingetreten.

Kann man beweisen, dass die Reise dann letztlich ausgebucht war, darf sich der Reiseveranstalter nur seine so genannten Prozesskosten für Buchung und Stornierung einbehalten. Das heißt, die Kosten an Personal, Verwaltung, Kommunikation und ähnliches. Allerdings könnte es theoretisch passieren, dass diese Kosten, die dann der Veranstalter nachweist, höher sein könnten als die von ihm verlangte Stornogebühr - was dieser dann wiederum im Gegenzug vom Kunden einklagen könnte...

Also es ist ein zweischneidiges Schwert...

Gruß
Peter
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