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Verfasst am: 01.05.07, 19:48 Titel: Wer muss den Beweis antreten?
Hallo,
meine Frage beschäftigt sich damit, wer den Beweis antreten muss.
Berufsschüler fehlt zu einer Leistungskontrolle, Lehrer setzt einen Nachschreibetermin an. Dieser wird ebenfalls nicht eingehalten. Dieses Spielchen geht 3-4 mal hin und her. Jetzt behauptet der Schüler er hätte nachgeschrieben, der Lehrer hätte die LK verloren. Der Lehrer kann lt. Klassenbuch nachweisen, dass der Schüler nicht nachgeschrieben hat.
Das Ganze geht vor den Schuldirektor, der dann entscheidet: Der Schüler bekommt die Durchschnittsnote der Arbeit.
Wer muss Beweisen, wer im Recht ist? Der Schüler, der angeblich nachgeschrieben hat? Der Lehrer, dass nicht nachgeschrieben wurde, er daher auch die Arbeit nicht verloren hat? Oder niemand und der Schüler kommt mit einer Note davon, die evtl. der tatsächlichen Leistung nicht entspricht?
Über Antworten freue ich mich.
Grüße Gothika71
P.S. So "rein hypothetisch" in Thüringen passiert
Der Lehrer kann lt. Klassenbuch nachweisen, dass der Schüler nicht nachgeschrieben hat.
Das Ganze geht vor den Schuldirektor, der dann entscheidet: Der Schüler bekommt die Durchschnittsnote der Arbeit.
Der Schüler war für alle Fehltermine schriftlich entschuldigt, oder?
Werden die schriftlichen Entschuldigungen aufbewahrt?
Was steht in dem Klassenbuch über den Termin, an dem der Schüler nach seinen Angaben die Leistungskontrolle geschrieben hat?
Der Schüler hat offensichtlich dem Schuldirektor seine Version zumindest ein Stück weit glaubhaft machen können. Mit welchen Argumenten? Hat er konkrete Aufgabenstellungen aus der Nacharbeit genannt?
Konnte der Lehrer die geplanten, aber nach seinen Angaben nicht bearbeiteten Aufgabenstellungen vorlegen?
Warum wurde dem Schüler kein neuer Nachtermin zur Anfertigung der Leistungskontrolle unter Aufsicht eines dritten Lehrers auferlegt? Das wäre doch (neben einer Entschuldigung des Lehrers) wohl die normale Konsequenz, wenn der Lehrer die Arbeit tatsächlich verloren hätte, oder nicht?
Verfasst am: 01.05.07, 20:36 Titel: Re: Wer muss den Beweis antreten?
Gothika71 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
meine Frage beschäftigt sich damit, wer den Beweis antreten muss.
Berufsschüler fehlt zu einer Leistungskontrolle, Lehrer setzt einen Nachschreibetermin an. Dieser wird ebenfalls nicht eingehalten. Dieses Spielchen geht 3-4 mal hin und her. Jetzt behauptet der Schüler er hätte nachgeschrieben, der Lehrer hätte die LK verloren. Der Lehrer kann lt. Klassenbuch nachweisen, dass der Schüler nicht nachgeschrieben hat.
Das Ganze geht vor den Schuldirektor, der dann entscheidet: Der Schüler bekommt die Durchschnittsnote der Arbeit.
Wer muss Beweisen, wer im Recht ist? Der Schüler, der angeblich nachgeschrieben hat? Der Lehrer, dass nicht nachgeschrieben wurde, er daher auch die Arbeit nicht verloren hat? Oder niemand und der Schüler kommt mit einer Note davon, die evtl. der tatsächlichen Leistung nicht entspricht?
Über Antworten freue ich mich.
Grüße Gothika71
P.S. So "rein hypothetisch" in Thüringen passiert
Ich nehme mal an, dass hier im Namen der fiktiven Lehrperson nachgefragt wird. Im Schulrecht ist zu dem Thema nichts zu finden, außer, dass Schüler an den Leistungsnachweisen teilzunehmen haben.
Wenn der Lehrer das Klassenbuch vorgelegt hat, dann hat er seinen Teil schon getan - mehr geht meiner Meinung nach nicht. "Aus dem Bauch raus" meine ich, dass der Schüler nachweisen müsste, dass er da war. Der Schüler könnte als "Beweis" seiner Prüfungsteilnahme ja vielleicht die Aufgaben aus dem Gedächtnis aufschreiben - oder Zeugen benennen, die gesehen haben, dass er zum Termin erschienen ist. Nachdem der Schulleiter aber nun "salomonisch" entschieden hat (vermutlich nach dem Motto: Aus sowas hab' ich echt keinen Nerv, schnell durchentscheiden und weg damit), muss man nun nichts mehr nachweisen - Nachkarten bringt nur Ärger.
Wenn der Lehrer den Schüler nun zu gut bewertet sieht (das vermute ich aus der Fragestellung), dann könnte er ihm ja die Fragen der schriftlichen Prüfung noch mal mündlich stellen und davon eine Note machen. Oder man lässt den Schüler noch ein Referat halten. Und wenn der Schüler dann nur wikipedia abschreibt (oder andere Internet-Seiten) und nicht sauber zitiert, dann wird eben ein "ungenügend" fällig - wegen Betrugsversuch und Plagiat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Schuldirektor, der dann entscheidet: Der Schüler bekommt die Durchschnittsnote der Arbeit.
Das jedenfalls ist die klar rechtswidrige Lösung. Grundlage einer Leistungsbewertung kann immer nur eine tatsächlich erbrachte, nie eine fiktive Leistung sein.
Ich muss aber auch mal sagen: Das mutet mir als sehr komische Situation an, dass nicht mehr objektiv feststellbar ist, ob der Schüler die Klausur nachgeschrieben hat. Da ist entweder der Schüler total abgebrüht und der Lehrer ziemlich blauäugig oder umgekehrt.
Von der Beweislastsituation her würde ich mal sagen, dass der Schüler die schlechteren Karten hat. Allgemein gilt: Wer etwas ihm günstiges begehrt, muss die entsprechenden Voraussetzungen beweisen. Der Schüler will eine Bewertung seiner Arbeit. Muss er also beweisen, dass er sie geschrieben hat.
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