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Emails in einem intern geschlossenen Forum

 
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Amreeh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 07:34    Titel: Emails in einem intern geschlossenen Forum Antworten mit Zitat

Mal eine Frage:

Darf ein Webmaster in einem intern geschlossenen Forum die privaten Mails zwischen zwei Usern lesen, z.B. um Verstöße gegen das Recht und Regeln zu verifizieren?
Der Webmaster ist Inhaber des Forums.

Wie sieht das nach deutschem Recht (oder EU) aus, wie nach internationalem Recht, spez. amerikanischem Recht?

Wäre toll, einen Hinweis zu erhalten, vioelleicht sogar Auszüge aus Gesetzestextren o.ä.

Amreeh
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema wurde schon x mal durchgekaut. Suchfunktion schon genutzt (auch im Foren-Archiv)?
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Amreeh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Das Thema wurde schon x mal durchgekaut. Suchfunktion schon genutzt (auch im Foren-Archiv)?


Sorry, ich habe schon mal durchgesehen und gesucht, aber leider nichts derartiges gefunden. Sonst hätte ich auch nicht gefragt. Wenn das Thema schon oft erklärt (geklärt) wurde, dann kannst Du mir ja sicher helfen, wo und wie ich es finde. Vielleicht hab ich es ja übersehen oder falsch gesucht. Hab ein wenig Nachsicht mit einem relativen Newbie Winken

LG Amreeh
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist dieser Eintrag nützlich

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/03/16/Studentenverzeichnis [Name geändert]-lizenz-zum-schnuffeln/

Das sollte eine ungefähre Vorstellung über das Können oder Müssen in Bezug auf PN's oder interne Mails geben. Auch die Kommentare lesen, sehr interessant.

Zum Fernmeldegeheimnis nach TKG:

http://www.sadaba.de/GSBT_TKG_088_115.html

Bei Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis scheint es eine Strafbarkeitslücke zu geben, siehe einer der letzten Kommentare in dem verlinkten Blogbeitrag.
Die analoge Anwendung von Strafvorschriften ist in Deutschland nicht erlaubt ( nulla poena sine lege) was ungefähr heißt: Keine Strafe ohne vorher schon bestehendes Gesetz.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ Amreeh, Lesestoff:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=53609&highlight=private+nachricht
Falls der Thread selbst nicht reicht: Die Links in dem verlinkten Thread dürften so nicht funktionieren. In den Links muß "phpbb" durch "archiv" ersetzt werden.
_________________
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