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Mord und Totschlag

 
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cirq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.04.07, 16:22    Titel: Mord und Totschlag Antworten mit Zitat

Ich weiß aus sicheren Quellen(der Familie des Eingesessenen), dass jemand im Knast saß, für einen Todschlag, den er nicht begangen hat.
Wäre der tatsächliche Täter bekannt so wäre das wahrscheinlich Mord (Lude - Habgier)?!

Interessiert das überhaupt jemanden ?!

Was ist zu tun ??

besten dank

cirq
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.04.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cirq,

ich hab den Thread mal ins Forum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht verschoben. Hier kommen dann bestimmt mehr Antworten. Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.04.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es stellt sich natürlich die Frage, warum jemand für einen anderen in den Knast geht? Oder sind entlastende Angaben aus dem Bereich der Familie nicht vorgetragen worden? Egal. der Staat und die Strafeermittlungsbehörden haben immer ein offenes Ohr dafür, den" tatsächlich" Verantwortlichen für ein Tötungsdelikt zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Insoweit: ran ans Werk!

Edit: wollte grade verschieben, aber der Soze war schon wieder schneller... Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.04.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
...Edit: wollte grade verschieben, aber der Soze war schon wieder schneller... Winken
Lachen Wie heißt es doch so schön?
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cirq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.04.07, 17:47    Titel: na ja nun Antworten mit Zitat

wegen Kohle naturlich.

Die hat der, der die Strafe abgessesen hat nun nicht bekommen und hofft naturlich darauf, das er die noch sieht.

Also der wird wohl keine Wiederaufnahme anstreben, zudem er wohl "Berufskrimmimeller" ist - saß schon öfter ein!!

Also welches Werk ist zu vollbringen ?
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der, der zu Unrecht gesessen hat dann nicht
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

begangen ?
Wäre die dafür zu erwartende Strafe denn mit der bereits zu Unrecht abgesessenen zu verrechnen ?

Ansonsten wäre das Werk wohl, zur Polizei oder Staatsanwaltschaft zu gehen und dort entsprechende Mitteilung zu machen und dann hoffen das die Tat dem anderen auch zu beweisen ist.
_________________
ausgezeichnet
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cirq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Hat der, der zu Unrecht gesessen hat dann nicht
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

begangen ?
Wäre die dafür zu erwartende Strafe denn mit der bereits zu Unrecht abgesessenen zu verrechnen ?


dezidierte antwort !!


Ich war schon im mai 2002 da - ich warte schon fünf jahre und nix tut sich !?

CirQ
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cirq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 12:38    Titel: hm Antworten mit Zitat

kann mir den niemand sagen wie lange so etwas dauert ?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 08:19    Titel: Re: hm Antworten mit Zitat

cirq hat folgendes geschrieben::
kann mir den niemand sagen wie lange so etwas dauert ?


Wie lange WAS dauert??? Frage
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Laaaswood
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 09:39    Titel: Re: Mord und Totschlag Antworten mit Zitat

cirq hat folgendes geschrieben::
Ich weiß aus sicheren Quellen(der Familie des Eingesessenen), dass jemand im Knast saß, für einen Todschlag, den er nicht begangen hat.
Wäre der tatsächliche Täter bekannt so wäre das wahrscheinlich Mord (Lude - Habgier)?!


Wer ist tot? Warum Habgier? Der Sachverhalt weist erhebliche Lücken auf! Wenn Sie das SO bei der Polizei vorgetragenhaben, wundert es mich nicht, dass Sie seit 5 Jahren auf eine Reaktion warten.

Laaswood
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat: Wenn man Ihnen hier jedes Wort aus der Nase ziehen muß, wird es wohl auch hier 5 Jahre dauern, bis eine befriedigende Antwort "zu Papier" gebracht ist...
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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cirq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

oh sorry - liebe Leute !

Von hier sieht alles so logisch aus - also gemeint ist natürlich wielange so ein Staatsanwalt braucht um diesen Prozess wieder in Bewegung zu bringen!?

Schließlich ergeben sich ja neue Anhaltspunkte wer nun der Täter tatsächlich ist.

Was ist den ein Klageerzwingungsersuchen?

Danke für das zahlreiche Interesse!

geduldig

CirQ
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