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Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung

 
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maz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.05.07, 19:32    Titel: Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe mal folgende fiktive Frage.

Mal angenommen jemand bekommt einen Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung. Demnach soll jemand im März verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt haben (Verwarnung 15 EUR). Der Bescheid über diese Verwarnung hat der jenige aber nie bekommen. Nach 2 Monaten bekommt dieser den genannten Bußgeldbescheid in einer amtlichen Zustellung mit Zustellungsurkunde zugeschickt. Zu zahlen wären Geldbuße: 15 EUR + Gebühr 20 EUR + Auslagen Verwaltung 3,45 EUR = 38,45 EUR.

Müssen die 38 EUR gezahlt werden, oder könnte die Person Widerspruch einlegen, da er die erste Verwarnung ja nie bekommen hat.
Wer ist in der Beweispflicht? Dürfen überhaupt 20 EUR Gebühren erhoben werden?

Ich würde mich freuen wenn man darüber mal diskutieren könnte.

Gruß,
Maze
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
ja das ist so richtig, du musst die 38 EUR bezahlen.
Es kommt nur darauf an, dass das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt wurde. Dabei ist es vollkommen egal, warum das der Fall war.
Die Behörde muss also nicht beweisen, dass die Verwarnung bei dir angekommen ist, genau so, wie du nicht nachweisen brauchst, dass das nicht der Fall war.

Gruß
HaWeThie
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Famous
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

wenn es bloß ein strafzettel an der windschutzscheibe war, kann man behaupten ihn nie bekommen zu haben. aber dann wird auch nicht gleich ein bußgeldbescheid verschickt sondern ein anhörungsbogen.

wenn du aber direkt von beamten eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung überreicht bekommen hast, wurdest du somit angehört und für den fall das du nicht zahlst bekomsmt du einen bußgeldbescheid zugestellt.

so muss es hier gewesen sein.

PS: dne musst du bezahlen Lachen
_________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten !!
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst das Schreiben nach Hause muss nicht angekommen sein. Es reicht aus, wenn es angeordnet wurde und "alsbald in den Geschäftsgang gelangt" ist.
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