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Verfasst am: 29.04.07, 15:54 Titel: Kartenzahlung technisch unmöglich. Und jetzt?
Kartenzahlung wird an der Eingangstür des gastronomischen oder Beherbungsbetriebs offeriert.
Relativ häufig ist es mir dann, wenn es ans bezahlen geht, schon vorgekommen, daß die Apparate der Gaststätten manche EC-Karten oder Visa-Karten (usf.) nicht lesen können oder eine zur Kartenbuchung notwendige Telefonverbindung nicht aufgebaut werden kann oder der Apparat als defekt bezeichnet wird.
Bis jetzt habe ich dann immer bar bezahlen können.
Was ist aber, wenn der Gast kein Geld und nur die Karte dabei hat. Hat dann nur der Wirt das Problem und muß sich mit einem schriftlichen Schuldanerkenntnis zufrieden geben, oder muß der Gast irgendwie zusehen, den Wirt nach Möglichkeit doch noch zu bezahlen (z.B. zu einem Geldautomaten gehen, nach Hause fahren, Geld holen, von einem anderen Gast Geld ausleihen, Pfand hinterlassen).
Muß der Gast in so einem Falle des technischen Versagens trotz evtl. sehr großer Eile (Termin, weite Fahrt) warten, bis die Personalien polizeilich oder anderswie festgestellt sind? _________________ Liebe Grüße! die_renate
Wenn das Restaurant am Eingang Kartenzahlung akzeptiert, dann kann das technische Problem nicht auf den Gast abgewälzt werden. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Gastwirt einen manuellen Beleg erstellt und sich diesen unterschreiben läßt. Möglichkeit 2 ist die Mitgabe oder Zusendung einer Rechnung an den Gast, wie in jedem anderen Gewerbe auch.
Wenn das Restaurant am Eingang Kartenzahlung akzeptiert, dann kann das technische Problem nicht auf den Gast abgewälzt werden.
Ja, das leuchtet ein.
Stellt sich das Ergebnis ebenso dar, wenn das Problem z. B. durch den Magnetstreifen der Karte bedingt ist? Gggf. wäre da dann noch das Problem des "Schuldnachweises". _________________ Liebe Grüße! die_renate
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 29.04.07, 18:04 Titel:
ABER nur wei lein "bildchen" an der tür hängt heißt das m.M. noch lange nicht das das auch in dem vertrag steht b.z.w in den vertragsbedingungen den der wirt mit dem gast eingeht.
etwas anderes ist es wenn der kunde bei der buchung b.z.w bei den "vertragsverhandlung/geschäftsanbahnung danach fragt, das würde ich eher als erweiterung zum bestehenden vertrag sehen, diese mündliche vertragserweiterung zu beweisen ist aber schwierig wenn keine zeugen dabei waren. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
DAs "Bildchen an der Tür" sollte genügen. Im Gast- und Hotelgewerbe ist es eher unüblich, sich vor einer Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen zu lassen und durchzulesen. Wenn aber dann sich ein Wirt darauf beruft, dass in seinen Geschäftsbedingungen sofortige Zahlung vorgeschrieben sei und ein EC-Piktogramm am Eingang insoweit keine Gültigkeit habe, sollte diese Klausel als für den Verbraucher überraschend und nachteilig vor Gericht keinen Bestand haben. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
@ die_renate: Magnetstreifen Problem? Der Trendgeht zur Zweit-Karte!
Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Normalerweise ist der Gastwirt nicht so blöd, sich mit einem Kunden wegen eines Einlesefehlers anzulegen. Und manuell kann er ebenso abrechnen.
Doch offensichtlich schon: Einige Kollegen hatten ein "Arbeitsessen" verabredet, lt. "Testesser" konnte mit Plasitk bezahlt werden, entsprechende Aufkeber + Schilder eindeutig sichtbar. Als die Rechnung bezahlt werden sollte, wurde als als erstes die Am..Karte abgeleht, habm wir keinen Vertrag mit - trotz Schildchen - Nacheinander alle, die man/frau so hat, letztendlich kam der Chef vom Ganzen und erklärte, dass man das Lokal erst seit ein paar Tagen übernommen hätte, noch keine entsprechenden Verträge abgeschlossen habe und die Gäste bitte, danke, gefälligst bar zu zahlen hätten, andernfalls müsse man die Polizei rufen. Diese kam dann auch, notierte die Adressen sämtlicher Teilnehmer und nahm auch, sehr geduldig, eine Anzeige wegen versuchten Betruges auf, wies den Gastronom aber darauf hin, dass er die Hinweisschilder entfernen solle, dessen Reaktion war, gelinde gesagt unter aller Kanone. Zwei Monate später waren die Schilder immer noch vorhanden und man konnt eimmer noch nicht mit Plasik bezahlen. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Einem Verfahren gegen (zivil) diesen oder wegen (StGB) diesem Gastwirt sähe ich sehr gelassen entgegen. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Ich würde noch nachlegen und der Geschäftsführung der Kreditkartengesellschaft einen netten Brief schreiben. Dann kriegt er ein zusätzliches Problem. Im Übrigen würde ich das Restaurant nie mehr betreten
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