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225€ bezahlen nach anruf

 
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ponyslaystation
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 20:03    Titel: 225€ bezahlen nach anruf Antworten mit Zitat

Also erstmal ein Hallo an alle,

Ich habe folgendes problem:
Eine bekannte von mir hat sich in einen selbsthilfeforum angemeldet, da sie im begriff war sich umzubringen und hilfe suchte.
Dort hat sie einen thread geschrieben, und auch eine ankündigung angedeutet.
Einer der Foren-Adminsitartoren oder User hat dann die polizei gerufen und ca 12 stunden später haben die dann vor ihrer Tür gestanden.

Inzischen konnte ich sie überzeugen es nicht zu tun, das war ca 3 stunden nach ihrem post.

Erschwerend kommt hinzu dass sie als die polizisten sie geafrgt haben was denn los ist sie gesagt hat sie hätte in dem thread von der vergangenheit geredet.
Sie hatt gesagt sie hätte nicht vor gehabt sich umzubringen, weil ihre eltern dabei waren und sie das vor ihnen nicht sagen wollte.

Heute kam bei ihr ein brief an dass sie 225€ bezahlen muss (wegen 5 stunden einsatz).
Und jetz würde ich gerne wissen ob die wirklich bezahlen muss, denn zur zeit den anrufs war sie wirklich im begriff sich was anzutun.

Grüße, Max
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.05.07, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das richtet sich nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 12.05.07, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, es kann nicht der Sinn eines Selbsthilfeforums sein, dass derjenige, der vertrauensvoll etwas postet, deswegen hinterher zur Kasse gebeten wird. Man stelle sich vor, die kirchliche Seelsorge würde gleich einen kostenpflichtigen Großeinsatz der Polizei auslösen. Und weshalb soll das Erschienen der Polizei überhaupt etwas kosten? Dazu haben doch vermutlich die im Dienst befindlichen Polizisten keine extra Überstunden geleistet - oder?
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einsatz soll etwas kosten weil der Verdacht im Raum steht das sie gelogen hat und nur Just for Fun behauptet hat sich umbringen zu wollen.
So in etwa wie Mißbrauch von Notrufeinrichtungen und das wählen von 110 nur weil man mal Bock drauf hat.

Wenn sie beim eintreffen der Polizei die Wahrheit gesagt hätte, das sie wirklich vorhate sich umzubringen allerdings von ihrer Freundin/ von Freund davon abgehalten wurde, hätte sie keine Rechnung bekommen, da der Polizeieinsatz dann auch berechtigt war.

Zitat:
Dazu haben doch vermutlich die im Dienst befindlichen Polizisten keine extra Überstunden geleistet - oder?


Deswegen kann aber nicht jeder dem grad Langweilig ist die Polizei rufen. Die haben nämlich unter Umständen besserers zu tun. Zu wirklichen Einsätzen fahren oder liegengebliebenen Schriftkram fertig machen. Denn dafür werden die bezahlt.[/code]
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Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ok - sollte es so sein, wie Tica vermutet, plädiere ich auch für "Lehrgeld".
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Halt Stop

Ich vermute hier gar nix. Ich sage ja nicht das die Betroffne sich einen Spass erlaubt hat. Nur stellt es sich nun mal für die Beamten so dar.
Die kommen nach 12 Stunden bei der Betroffnen an welche selber sagt das sie gar nicht die Absicht hatte sich umzubringen.
Das sie es nicht zugeben möchte weil ihre Eltern da sind, können die Beamten ja nicht wissen. Sie gehen davon aus, wenn sie sagt sie hatte nie die Absicht, das es auch so ist.
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