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vor einigen Monaten haben wir hier das Problem diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man über Aktivitäten an einer Schule im Internet berichten darf.
Wir kamen zu dem Schluss, dass man, so lange man sich an die gesetzliche Bestimmungen hält, also Beleidigungen etc. vermeidet, und den Wahrheitsgehalt der Berichte überprüft, über jeden Vorgang in der Schule schreiben darf.
Als einzige Außnahme wurde das Persönlichkeitsrecht genannt, dass zum Beispiel eingreift, wenn ein Artikel einen Lehrer der Schule wegen einer Kleinigkeit lächerlich macht, hier muss dieser dann anonymisiert werden.
Nun zum Problem: Wenn man jetzt eine Internetseite macht, die ausschließlich über diese Schule berichtet, darf dann der Name der Schule genannt werden? Einerseits darf eine Zeitung, die über Dortmund schreibt, sich ja auch Dortmunder Rundschau nennen, und eine, die über die Bochumer Ruhr-Uni schreit, bestimmt auch Ruhr-Uni-News. Aber wenn man jetzt, was ja nicht verboten ist, eine Intenetseite macht, die nur über die negativen, aber wahren Ereignisse der Schule berichtet, stellt diese Seite die Schule dann ja, ähnlich wie beim Beispiel des Lehrers eben, in ein flasches Licht. Muss dann die Schule, um die sich die komplette Internetseite dreht, anonymisiert werden? Oder hat eine Schule keinen Persönlichkeitsschutz oder ähnliches?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.05.07, 01:05 Titel:
1.000 Medien haben über negative Vorfälle an der Berliner Rütli-Schule berichtet, bei voller Namensnennung. Ebenso über eine Uni in Virginia, an der geschossen wurde.
Was Print-Medien in D. dürfen, erläutert das Landespressegesetz, für IT-Medien gibt es eigene.
Da besteht ja auch ein immenses öffentliches Interesse. Das man berichten darf, istmir ja auch klar, ich will nur wissen, ob man auch Schulen manchmal anonymisieren mus.
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