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Änderung von Gesetzen

 
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Rechtslaie15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 07:57    Titel: Änderung von Gesetzen Antworten mit Zitat

Ich hätte zwei Fragen.
Gesetze werden ab und zu auch geändert. Die Änderung wird veröffentlicht.
Wo aber kann man dann die Begründung für die Änderung eines Gesetzes nachlesen und was bedeutet die Angabe
"Änderung nachzulesen nach BGBl. I S. Zahl" ?
Für die Antwort Danke.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Neue/geänderte Gesetze müssen damit sie gültig werden im Bundesgesetzblatt (BGBL) veröffentlicht werden. Die Fundstelle wird normalerweise mit BGBL Jahrgang und Seite angegeben.
Die Begründungen für Änderungen und der Verlauf des Verfahrens sind für aktuelle Vorgänge auf den Seiten www.Bundestag.de einzusehen.

Hier ein Beispiel für das Versicherungsvertragsrecht:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/versicherungsvertrag/index.html

Ob es das auch zu älteren Gesetzen im Archiv gibt weiss ich aber nicht.
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Rechtslaie15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke yamato!
Herausgefunden habe ich, dass eine bundestag.de-eigene Suchmaschine für derartige Dokumentationen existiert, genannt "Dip". Am besten erkundigt man sich mit google und den Suchbegriffen "bundestag" u. "dip".
Allerdings erhält man unter Dip teilweise keine nachvollziehbare Begründung für eine Änderung, da Begründung inhaltsleer. Die eigentlichen Personen, welche die Änderung einbrachten, habe ich anhand meiner Beispiele auch nicht erfahren. Die Beispiele betrafen nur Fälle mit praktisch keinerlei öffentlichen Interesses, also entweder "unbedeutende" Änderungen oder nur mit Fachwissen zugänglich. Da ich aber denke, auch viele kleine Änderungen können Wirkung zeigen, abschliesend noch folgende Frage:
Wie kann ich als Laie ein Gesetz geringen öffentlichen Interesses ändern?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Wie kann ich als Laie ein Gesetz geringen öffentlichen Interesses ändern?

Gar nicht.
Die Legislative liegt nicht beim Bürger.

Wenn man ein Gesetz geändert haben möchte, muss man entweder Parlamentsabgeordnete dazu bringen, sich für eine Änderung einzusetzen oder selbst durch Wahl ein Abgeordneter werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Rechtslaie15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt geht es mir wieder wie bei Dip. Eine Antwort habe ich bekommen und kann trotzdem nichts damit anfangen.
Sie sagen, eine Gesetzesänderung kann man nur indirekt durchführen.
Wie also sind die Verfahrensregeln?
Kann ich zur Gesetzesänderung auch einen Politiker aus dem Stadtrat oder Landrat überzeugen?
Muss ich ihn dann bezahlen, denn er erbringt im Prinzip eine Diestleistung in meinem Auftrag? Wie hoch belaufen sich also für mich die Verfahrenskosten für eine Gesetzesänderung?
Wohin muss ich den Antrag auf Änderung stellen? Ein Gesetz über ein Verkehrsschild ist wohl ein anderes Resort als ein Gesetz über eine steuerrechtliche Frage.
Kann ich auch gegen die Entscheidung des Politikers klagen? Er könnte doch mich nur immer abweisend belächeln und abweisen, einen anderen aber bevorzugen?
Angenommen ich stelle einen Antrag auf Änderung, wird dann mein Name im Dip recherchierbar dokumentiert?
Fast zusammenfassend, wo stelle ich meinen Antrag und wie?
Die nächste Frage ist eher begriffsbildend. Wenn ich nun so eine Gesetzesändeung erreicht habe, bin ich dann ein Lobbyist, also ist jeder der einen Politiker zur Gesetzesänderung beeinflusst, ein Lobbyist?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Jetzt geht es mir wieder wie bei Dip. Eine Antwort habe ich bekommen und kann trotzdem nichts damit anfangen.
Sie sagen, eine Gesetzesänderung kann man nur indirekt durchführen.
Wie also sind die Verfahrensregeln?


Die Verfahrensregeln sind hier ganz gut beschrieben...

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Kann ich zur Gesetzesänderung auch einen Politiker aus dem Stadtrat oder Landrat überzeugen?


Das liegt an Ihrer Überzeugungskraft. Ob es Ihnen was nützt, hängt davon ab, ob der Politiker am gesetzgebungsprozess beteiligt ist. Sie sollten sich daher an den Bundestags- (für Bundesgesetze) oder Landtagsabgeordneten (für Landesgesetze) Ihres Wahlkreises wenden.
Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Muss ich ihn dann bezahlen, denn er erbringt im Prinzip eine Diestleistung in meinem Auftrag?


Hier sollten Sie aufpassen, sonst handelt es sich um eine Bestechung. Winken
Der Abgeordnete wird für seine Dienstleistung durch die Diäten entschädigt.

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Wie hoch belaufen sich also für mich die Verfahrenskosten für eine Gesetzesänderung?


Dies entnehmen Sie am besten Ihrer Steuererklärung... Winken

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Wohin muss ich den Antrag auf Änderung stellen? Ein Gesetz über ein Verkehrsschild ist wohl ein anderes Resort als ein Gesetz über eine steuerrechtliche Frage.


Entweder, Sie wenden sich an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Abgeordneten, oder sie versuchen es über den Petitionsausschuss

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Kann ich auch gegen die Entscheidung des Politikers klagen? Er könnte doch mich nur immer abweisend belächeln und abweisen, einen anderen aber bevorzugen?

Der Abgeordnete ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet. Sie könnten sich an den Petitionsausschuss wenden, oder Ihren Missmut bei der nächsten Wahl durch eine entsprechende Stimmabgabe ausdrücken...

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Angenommen ich stelle einen Antrag auf Änderung, wird dann mein Name im Dip recherchierbar dokumentiert?


Eher unwahrscheinlich. Dokumentiert wird (wenn überhaupt, ich kenne das "dip" nicht) der Name des Abgeordneten oder der Fraktion, der den Gesetzesentwurf einbringt...

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Fast zusammenfassend, wo stelle ich meinen Antrag und wie?
s.o.

Rechtslaie15 hat folgendes geschrieben::
Die nächste Frage ist eher begriffsbildend. Wenn ich nun so eine Gesetzesändeung erreicht habe, bin ich dann ein Lobbyist, also ist jeder der einen Politiker zur Gesetzesänderung beeinflusst, ein Lobbyist?


Diese Frage können Sie nach Lektüre dieses Artikels für sich selbst beantworten. Winken
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

...und mal ehrlich gesagt, wird wohl kein Politiker so einfach, bloß weil Sie das vorschlagen, die Initiaitve für eine Gesetzesänderung ergreifen.

Da brauchen Sie eine sehr gute, fundierte Begründung!
_________________
Grüßle

Elyss
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