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Hallo, ich bin Eigentümer eines Mietshauses und habe schon seit Jahren u.a. eine Haus-und Grundbesitzerhaftversicherung abgeschlossen. Nun möchte ich zusätzlich eine Gewässerschadenhaftversicherung bei derselben Versicherung abschließen. Kann der Abschluss verweigert werden, weil ich die Frage nach vorschriftsmäßiger Wartung des vorhandenen Öltanks verneinen muß ? In den Vertragsunterlagen finde ich dazu nichts, außer, daß bei verschwiegenen Risiken der Abschluß verweigert werden kann. Aber hier liegt der Fall ja genau umgekehrt. Gruß Anja
Ps.: Die Versicherung spricht von "vorschriftsmäßiger Wartung". Welche Vorschriften ?
Frage doch einfach bei der Versicherung nach, was die unter vorschriftsmäßiger Warftung verstehen! Und schon zur eigenen Sicherheit würde ich eine Wartungsfirma beauftragen mal nach dem Rechten zu schauen!
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